Verliert mein Kind den Unterhalt bei zu langsamer Ausbildung?
betrifft Kinder, Studierende, unterhaltspflichtige Eltern
Ob ein Kind seinen Unterhaltsanspruch verliert, weil es die Berufsausbildung nicht zielstrebig betreibt, lässt sich nur nach den Umständen des einzelnen Falles beurteilen. Eine starre Regel, die für alle gilt, gibt es dafür nicht.
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Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 11.02.2025 (23 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1993)
Ob ein Kind seinen Unterhaltsanspruch verliert, wenn es seine Berufsausbildung nicht zielstrebig betreibt, kann nach der insoweit einhelligen Rechtsprechung zweitinstanzlicher Gerichte nur nach den Umständen des Einzelfalles entschieden werden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Dies gilt vor allem für die Bestimmung des Zeitpunkts eines gebotenen Schulabbruchs als letzte Konsequenz des fehlenden Willens oder der fehlenden Begabung zum Abschluss der angestrebten Ausbildung.OGH 3 Ob 100/26s, 23.06.2026
- Hier: Es geht nicht zu Lasten des Antragsgegners, wenn dieser während der Absolvierung seines Zivildienstes, sohin in einem Zeitraum seiner Selbsterhaltungsfähigkeit, erstmals (erfolglos) versucht den Aufnahmetest für das Medizinstudium zu bestehen.OGH 10 Ob 48/24t, 11.02.2025
- Ob ein Kind seinen Unterhaltsanspruch verliert, weil es seine Schulausbildung nicht zielstrebig betreibt, kann nur nach den Umständen des Einzelfalls entschieden werden.OGH 5 Ob 5/09k, 01.09.2009
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0008857 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 6 von 23.
- OGH 10 Ob 48/24t, 11.02.2025
- OGH 8 Ob 72/24g, 26.09.2024, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 146/23s, 09.04.2024
- OGH 5 Ob 225/20d, 13.04.2021, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 185/18v, 06.11.2018, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 1/17h, 01.03.2017, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 140 · Abstammung des Kindes
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