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Darf der Vater weniger Unterhalt zahlen, wenn er den Beruf wechselt?

günstig für Kind betrifft Kinder, unterhaltspflichtige Eltern, obsorgeberechtigte Eltern
Wechselt der Unterhaltspflichtige freiwillig den Beruf und verdient dadurch weniger, wird trotzdem sein bisheriges Einkommen zugrunde gelegt. Der Unterhalt des Kindes wird deshalb nicht gekürzt. Das Kind muss sich auch nicht auf eine vielleicht später eintretende Besserstellung vertrösten lassen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 27.05.2024 (15 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1991)

Gestatten die Ausbildung und die persönlichen Fähigkeiten die Erzielung eines angemessenen Einkommens, dann muss ein mit einem unerzwungenen Berufswechsel verbundener Einkommensverlust zur Anspannung des betreffenden Elternteils führen; eine Schmälerung des Unterhaltsanspruches des Kindes kommt - anders als bei Schmälerung des Einkommens des Unterhaltspflichtigen durch einen wegen besonderer Umstände erzwungenen Berufswechsel - nicht in Betracht. Das auf die Unterhaltsleistung angewiesene Kind kann regelmäßig auch nicht auf eine künftige, im Regelfall gar nicht absehbare Besserstellung des Unterhaltspflichtigen, welche erst nach einer Unterbrechung der bisher ausgeübten Tätigkeit und dem Abschluss einer neuen Berufsausbildung eintreten könnte, verwiesen werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0047360 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 15.

Im Gesetz

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