Kann mein Kind den Unterhalt durch eigenes Verhalten verlieren?
günstig für Kind betrifft Kinder, Eltern, Unterhaltspflichtige, Alleinerziehende
Auch beim Unterhalt für ein Kind kann der Anspruch wegen Missbrauchs verneint werden. Dafür ist aber absichtliches Verhalten nötig, das den Bedarf erst schafft oder eigene Mittel des Kindes schmälert. Ein solches Verhalten der betreuenden Mutter wird dem Kind nicht zugerechnet.
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Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 28.01.2026 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1990)
Die Verneinung eines Unterhaltsanspruches wegen Rechtsmißbrauches greift auch beim Kindesunterhalt ein. Voraussetzung ist allerdings nach allgemeinen Grundsätzen ein vorsätzliches Verhalten, das die durch die Unterhaltsleistungen abzudeckenden Bedürfnisse erst schafft oder das Zulangen der vor dem Akutwerden der geltend gemachten Fremdleistungspflicht auszuschöpfenden Mittel (also etwa auch einer eigenen Erwerbstätigkeit des unterhaltsberechtigten Kindes) beeinträchtigt. Ein etwa in dieser Weise zu wertendes Verhalten der obsorgepflichtigen Mutter wäre aber dem von ihr zu betreuenden und zu vertretenden Kind nicht zuzurechnen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Vertretbare Verneinung von Rechtsmissbrauch bei Therapieverweigerung als Folge bzw Symptom der psychischen Erkrankung.OGH 9 Ob 25/23a, 24.04.2024
- Eine bloße Sorglosigkeit in eigenen Angelegenheiten – etwa bei der Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses oder Verweigerung einer an sich zumutbaren Therapie – kann allein noch nicht zum (teilweisen) Verlust eines Unterhaltsanspruchs des Kindes führen.OGH 3 Ob 210/22m, 15.12.2022
- Für eine Anwendung der aus dem Schadenersatzrecht stammenden Schadensminderungspflicht nach § 1304 ABGB auf Unterhaltsansprüche eines Kindes fehlt eine gesetzliche Grundlage. Mangels analogiefähigen Sachverhalts besteht auch kein Anlass für eine solche Anwendung.OGH 3 Ob 210/22m, 15.12.2022
- Hier: Vertretbare Verneinung von Rechtsmissbrauch bei krankheitsbedingt mangelnder Einsicht in die Zumutbarkeit einer Therapie.OGH 3 Ob 210/22m, 15.12.2022
- Die Frage, ob ein derartiger Rechtsmissbrauch anzunehmen ist, hängt in aller Regel von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab.OGH 8 Ob 97/14v, 30.10.2014
Alle 7 Ergänzungen anzeigen
- Ist die Selbsterhaltungsfähigkeit wegen einer psychischen Erkrankung des Kindes nicht eingetreten, wäre sein Unterhaltsanspruch nur bei Rechtsmissbrauch zu verneinen.OGH 8 Ob 97/14v, 30.10.2014
- Hier: Hinweise auf einen Rechtsmissbrauch des Unterhaltsberechtigten liegen nicht vor.OGH 8 Ob 139/06h, 23.11.2006
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0047330 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 8.
- OGH 4 Ob 138/25k, 28.01.2026, Fall aus Steiermark
- OGH 9 Ob 25/23a, 24.04.2024, Fall aus Wien
- OGH 3 Ob 210/22m, 15.12.2022, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 85/17m, 26.09.2017, Fall aus Tirol
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 140 · Abstammung des Kindes
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