Bleibt der Unterhalt, solange sich mein Kind nicht selbst erhalten kann?
günstig für Kind betrifft Kinder, Eltern, Unterhaltspflichtige
Ja. Solange sich Ihr Kind nicht selbst erhalten kann, kann es seinen Unterhaltsanspruch nicht verwirken. Möglich ist nur eine Beschränkung auf den notdürftigen Unterhalt, wenn es eine Handlung begeht, die eine Enterbung rechtfertigen würde.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 31.07.2026 (5 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1973)
Keine Verwirkung des Rechtes nicht selbsterhaltungsfähiger Kinder auf Unterhalt.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Keine analoge Anwendung des § 776 ABGB im Unterhaltsrecht.OGH 7 Ob 208/18s, 21.11.2018
- Verwirken können Kinder ihren Unterhaltsanspruch nicht. Es könnte nur eine Beschränkung des gesetzlichen Unterhalts des Kindes auf das Maß des notdürftigen Unterhalts eintreten, wenn das Kind eine Handlung begeht, die die Entziehung des Pflichtteils rechtfertigt.OGH 10 Ob 10/15s, 24.03.2015
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0047642 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 5.
- OGH 9 Ob 49/26k, 31.07.2026, Fall aus Steiermark
- OGH 8 Ob 72/24g, 26.09.2024, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 141 · Handlungsfähigkeit in Abstammungsangelegenheiten
- ABGB § 166
Verwandte Fragen
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