OGH 10 Ob 25/20d
Worum es ging: Muss ich in diesen Fällen eine Gefahr nachweisen?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Nein. In den vom Gesetz besonders genannten Fällen wird angenommen, dass Ihre Forderung höchstwahrscheinlich besteht. Sie müssen daher weder eine Gefährdung bescheinigen noch eine Sicherheit leisten; ein Ermessen des Gerichts besteht dabei nicht.
Wenn Sie in Ihrem Rechtsmittel bloß auf Ausführungen in einem anderen Schriftsatz verweisen, ist das Rechtsmittel unzulässig. Jede Rechtsmittelschrift muss für sich allein vollständig sein und kann nicht durch den Verweis auf andere Schriftsätze ersetzt oder ergänzt werden.
Sie dürfen sich bei der Ausführung einer Revision nicht damit begnügen, auf Ausführungen in einem anderen Schriftsatz zu verweisen, etwa auf Ihre Berufung.
Sie müssen Ihre Lebensverhältnisse so gestalten, dass Sie beidem angemessen nachkommen können: der Geldzahlung für die Kinder aus der früheren Beziehung und der Betreuung der Kinder im eigenen Haushalt. Verzichten Sie ohne besonders berücksichtigungswürdigen Grund auf ein höheres Einkommen, darf das nicht zulasten der anderen Unterhaltsberechtigten gehen.
Der Unterhalt darf nur dann nach einem Einkommen bemessen werden, das Sie gar nicht erzielen, wenn Sie selbst schuld daran sind, dass Sie nicht arbeiten. Ohne dieses Verschulden zählt nur Ihr tatsächliches Einkommen.
Wenn Sie auf ein höheres Einkommen verzichten, ohne dass besondere beachtliche Gründe Sie dazu zwingen, darf das nicht zu Lasten des Unterhaltsberechtigten gehen. Der Unterhalt wird dann nach dem höheren Einkommen bemessen.
Auch bei selbst verschuldetem Jobverlust darf nicht einfach angenommen werden, dass Ihnen das frühere Einkommen weiterhin zur Verfügung steht. Das Gericht muss feststellen, was Sie mit Ihren tatsächlichen Fähigkeiten und Möglichkeiten am Arbeitsmarkt in diesem Zeitraum wirklich verdienen könnten.
In jenen Zeiträumen, in denen Sie als werdende oder frisch entbundene Mutter überhaupt nicht beschäftigt werden dürfen, gehen diese Schutzbestimmungen vor. Sie sind für beide Seiten zwingend und verdrängen für diese Zeit den gesetzlichen Karenzurlaub.
Nach der neueren Entscheidung dürfen Sie während des Beschäftigungsverbots nicht auf ein gedachtes höheres Wochengeld angerechnet werden, das Sie mit einer besser bezahlten Arbeit erzielt hätten; anderes gilt nur, wenn Sie in Schädigungsabsicht gehandelt haben. Der Rechtssatz gibt die ältere Ansicht wieder, wonach eine Anrechnung bis zur Höhe des Wochengeldes möglich war, wenn die unterhaltspflichtige Mutter eine zumutbare Beschäftigung unterlassen und dadurch die Fortzahlung des Entgelts verhindert hatte.
Nur bei besonders gewichtigen Bedenken. Die Zweifel müssen so stark sein, dass die Festsetzung des Unterhalts mit hoher Wahrscheinlichkeit inhaltlich unrichtig ist. Bleibt offen, ob solche Bedenken bestehen, geht das zu Lasten des Bundes, der den Vorschuss gewährt. Ein Schuldenregulierungsverfahren des Unterhaltspflichtigen allein begründet solche Bedenken nicht.
Der Weg durch die Instanzen
- Bezirksgericht Schärding, 21.11.2019, 1 Pu 129/18d-13
- Landesgericht Ried im Innkreis als Rekursgericht, 30.01.2020, 14 R 5/20s-18
Zitierte Paragrafen
Entscheidungstext
39 Absätze, 11.430 Zeichen · im RIS ansehen
Anfang des Textes anzeigen
Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
01.09.2020
Geschäftszahl
10Ob25/20d
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten Univ.-Prof. Dr. Neumayr als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen Dr. Fichtenau und Dr. Grohmann, den Hofrat Mag. Ziegelbauer und die Hofrätin Dr. Faber als weitere Richter in der Pflegschaftssache der mj J*, geboren * 2008, vertreten durch das Land Oberösterreich als Kinder- und Jugendhilfeträger (Bezirkshauptmannschaft Schärding, 4780 Schärding, Ludwig-Pfliegl-Gasse 11–13), wegen Unterhaltsvorschuss, infolge des Revisionsrekurses des Kindes gegen den Beschluss des Landesgerichts Ried im Innkreis als Rekursgericht vom 30. Jänner 2020, GZ 14 R 5/20s-18, womit der Beschluss des Bezirksgerichts Schärding vom 21. November 2019, GZ 1 Pu 129/18d-13, teilweise bestätigt und teilweise aufgehoben wurde, in nichtöffentlicher Sitzung den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben.
Der vollständige Text steht im RIS (Link oben).