Darf ich freiwillig weniger verdienen und weniger Unterhalt zahlen?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 28.01.2026 (22 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1994)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: erforderliche Verfahrensergänzung zur Frage, ob die Inanspruchnahme der Bildungskarenz aus gerechtfertigten medizinischen Gründen erfolgte.OGH 2 Ob 180/24w, 19.11.2024
- Hier: Verzicht auf Mieteinkünfte gegenüber dem Sohn für von diesem unter Einsatz beträchtlicher Geldmittel instandgesetzte Wohnung nach dessen Ehescheidung bis zu dessen Rückzahlung von Kreditverbindlichkeiten vertretbar.OGH 2 Ob 32/14s, 28.04.2014
- Hier: Von einem unterhaltspflichtigen Pensionisten, der das gesetzliche Pensionsalter bereits erreicht hat und über ein überdurchschnittliches Einkommen verfügt, kann eine Nebenbeschäftigung ebensowenig verlangt werden wie die Übernahme einer Pflegetätigkeit in einem die gesetzliche Pflicht übersteigenden Ausmaß. Ein in dieser Form ausgeübter Verzicht auf ein Zusatzeinkommen aus einer Pflegetätigkeit kann dem Unterhaltspflichtigen nicht als vorwerfbare Verletzung seiner Anspannungsobliegenheit gegenüber der Unterhaltsberechtigten angelastet werden.OGH 3 Ob 63/13f, 15.05.2013
- Ein mit einem „unerzwungenen“ und auch sachlich nicht gerechtfertigten Berufswechsel verbundener Einkommensverlust führt zur Anspannung des Unterhaltspflichtigen und bewirkt keine Schmälerung des Unterhaltsanspruchs.OGH 1 Ob 81/10h, 06.07.2010
- Ein Studium (Universitätsstudium) kann nur dann unterhaltsrechtlich von einer Erwerbstätigkeit entbinden, wenn es ernsthaft und zielstrebig betrieben wird.OGH 5 Ob 161/09a, 13.10.2009
Alle 7 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Zur Frage der Zumutbarkeit eines Spitalsarztes Nacht- und Journaldienste zu leisten.OGH 7 Ob 121/07f, 20.06.2007
- Beisatz: Zur Frage berücksichtigungswürdiger Umstände bei Inanspruchnahme des Karenzgeldes zwischen dem 18. Lebensmonat und dem vollendeten zweiten Lebensjahr des Kindes durch den unterhaltspflichtigen Vater.OGH 7 Ob 251/98g, 11.11.1998
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0047566 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 6 von 22.
- OGH 4 Ob 138/25k, 28.01.2026, Fall aus Steiermark
- OGH 2 Ob 180/24w, 19.11.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 10 Ob 49/24i, 19.11.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 85/21t, 14.06.2021, Fall aus Salzburg
- OGH 10 Ob 25/20d, 01.09.2020, Fall aus Oberösterreich
- OGH 5 Ob 25/19s, 31.07.2019, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 140 · Abstammung des Kindes
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Wenn Sie als Unterhaltspflichtiger wegen einer Krankheit zusätzliche Kosten tragen müssen, verringert das die Grundlage für die Unterhaltsberechnung. Sie zahlen dadurch weniger Unterhalt.
Der Unterhalt darf nur dann nach einem Einkommen bemessen werden, das Sie gar nicht erzielen, wenn Sie selbst schuld daran sind, dass Sie nicht arbeiten. Ohne dieses Verschulden zählt nur Ihr tatsächliches Einkommen.