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Zahlt die Mutter den Unterhalt nur vorläufig für das Kind?

günstig für Kind betrifft Kinder, Eltern, Unterhaltspflichtige
Erbringt die Mutter anstelle des unterhaltspflichtigen Vaters eine Leistung für das Kind, gilt sie im Zweifel als bloßer Vorschuss. Macht das Kind mit Wissen der Mutter den Anspruch selbst geltend, zeigt das ihren Willen, das Geld nur vorgestreckt zu haben. Anderes gilt, wenn sie den Betrag zusätzlich selbst fordert.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 28.10.2025 (10 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1992)

Erbringt die Mutter anstelle des unterhaltspflichtigen Vaters eine für das unterhaltsberechtigte Kind erforderliche Leistung ist bis zur doppelten Geltendmachung durch die Mutter neben dem Kind davon auszugehen, dass eine mit Wissen der Mutter erfolgte Geltendmachung des Anspruches durch das Kind im außstrVerf ihren Willen ausdrückt, den von ihr bezahlten Betrag dem Kind nur vorschussweise zur Verfügung stellen zu wollen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0047353 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 10.

Im Gesetz

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