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Zählt das Auslandseinkommen, wenn der Vater ins Ausland zieht?

günstig für Unterhaltspflichtiger betrifft Unterhaltspflichtige, unterhaltsberechtigte Kinder, getrennt lebende Eltern
Ja. Zieht der Unterhaltspflichtige aus nachvollziehbaren Gründen ins Ausland und nicht, um sich der Zahlung zu entziehen, wird der Unterhalt nach den Verdienstmöglichkeiten im neuen Land bemessen. Ist ihm der Umzug hingegen vorzuwerfen, bleibt der inländische Maßstab.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 17.01.2023 (15 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1993)

Ist dem Unterhaltspflichtigen die Begründung eines Wohnsitzes im Ausland nicht im Sinne einer Umgehung der Unterhaltspflicht vorwerfbar, ist bei Anwendung des Anspannungsgrundsatzes von den ausländischen Arbeitsmarktverhältnissen auszugehen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 8 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0047599 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 15.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unterhaltsberechtigter Unterhalt bei unbekanntem Aufenthalt

Ja. Ist der Vater unbekannten Aufenthalts, kennt aber seine Unterhaltspflicht, kann er trotzdem zu Zahlungen verpflichtet werden. Das Gericht rechnet ihm jenes Einkommen zu, das er bei Einsatz seiner Kräfte erzielen könnte.

günstig für Unterhaltsberechtigter Auszug aus der Ehewohnung und Unterhalt

Nein, in der Regel nicht. Der Unterhaltspflichtige darf seine Kinder durch sein Verhalten nicht schlechter stellen; verlässt er die Wohnung, geht das zu seinen Lasten. Sein Kopf wird bei der Aufteilung der anzurechnenden Wohnkosten daher weiterhin mitgezählt.

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