Verliert mein Kind den Unterhalt, wenn es das Studium wechselt?
günstig für Kind betrifft Eltern, Kinder, Studierende, Unterhaltspflichtige
Ein Studium, das den Lebensverhältnissen der Eltern und den Fähigkeiten des Kindes entspricht, schiebt die Selbsterhaltungsfähigkeit hinaus. Das gilt auch, wenn die Ausbildung höherwertig ist als jene der Eltern. Bei einem Studienwechsel kommt es darauf an, ob verständliche Gründe vorlagen; beim ersten Wechsel nach kurzer Zeit wird kein strenger Maßstab angelegt.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 11.02.2025 (15 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1992)
Ein den Lebensverhältnissen der Eltern und den Anlagen und Fähigkeiten des Kindes entsprechendes Studium, auch eine im Verhältnis zum Bildungsweg der Eltern höherwertige Berufsausbildung, schiebt den Eintritt der Selbsterhaltungsfähigkeit hinaus. Bei einem Wechsel des Studiums ist allerdings zu berücksichtigen, ob subjektive oder objektive Gründe gegeben sind, also ein entschuldbarer Irrtum des Kindes über seine persönlichen Voraussetzungen oder über die mangelnden Berufsaussichten anzunehmen ist. Beim erstmalig vollzogenen Wechsel, vor allem nach kurzer Studiendauer von nur einem Semester, ist dabei kein strenger Maßstab anzulegen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Wechsel in ein dem neuen Dienstrecht entsprechendes Lehramtsstudium.OGH 2 Ob 102/20v, 17.09.2020
- Ein erstmaliger Studienwechsel ist aber nur dann als entschuldbare Fehleinschätzung zu werten, wenn das neue Studium ernsthaft und zielstrebig betrieben wird.OGH 1 Ob 239/09t, 29.01.2010
- Hier: Verlust der Zulassungsberechtigung für das Psychologiestudium führte zu Studienwechsel.OGH 3 Ob 210/07i, 27.11.2007
- Hier: Nach Abschluss der HTL dreimonatige Tätigkeit bei der Post und nicht ganz einjähriger Tätigkeit im Gendarmeriedienst Studium an Fachhochschule.OGH 2 Ob 97/97x, 27.08.1998
- Diese "Überlegungs- oder Korrekturfristen" gelten auch für andere in Berufsausbildung oder am Beginn der Berufsausübung stehende Kinder.OGH 2 Ob 97/97x, 27.08.1998
Alle 8 Ergänzungen anzeigen
- Wenn das Kind das Studium ernsthaft und zielstrebig betreibt.OGH 7 Ob 625/95, 08.11.1995
- Studienwechsel nach Ablauf von drei Jahren kann noch als entschuldbare Fehleinschätzung gewertet werden.OGH 3 Ob 523/93, 30.06.1993
- Eine einmalige Änderung im Ausbildungsgang ist vertretbar.OGH 7 Ob 640/92, 21.12.1992
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0047617 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 15.
- OGH 10 Ob 48/24t, 11.02.2025
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 140 · Abstammung des Kindes
Verwandte Fragen
Familienrecht · Studienwechsel und Dauer des Unterhalts
Familienrecht · Unterhalt während des Studiums
Familienrecht · Unterhalt während Studium und Ausbildung
Familienrecht · Unterhalt für studierende Kinder
Familienrecht · Unterhalt und zielstrebige Berufsausbildung