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Darf mein Vater seinen Job aufgeben und weniger Unterhalt zahlen?

günstig für Unterhaltsberechtigter betrifft Kind, Vater, Mutter, Unterhaltspflichtiger
Auch ein geschiedener Vater darf seine Lebensverhältnisse nur so ändern, wie es ein pflichtbewusster Familienvater in aufrechter Ehe getan hätte. Führt die Änderung dazu, dass er weniger zahlen kann, ist sie nur in diesem Rahmen zu berücksichtigen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 30.06.2026 (43 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1990)

Auch der geschiedene eheliche Vater darf Änderungen in seinen Lebensverhältnissen, die mit Einschränkungen seiner Unterhaltspflichtigen verbunden wären, nur insoweit vornehmen, als dies bei gleicher Sachlage ein pflichtbewusster Familienvater in aufrechter Ehe getan hätte.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 18 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0047590 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 9 von 43.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unterhaltspflichtiger Unterhalt nach verschuldetem Arbeitsplatzverlust

Auch wenn Sie den Arbeitsplatz selbst verschuldet verloren haben, müssen Sie nur alles unternehmen, was nach Ihren persönlichen Verhältnissen und der Arbeitsmarktlage sinnvoll ist, um wieder ähnlich zu verdienen. Dass Sie den Verlust selbst verursacht haben, bleibt ohne Folgen. Anders ist es nur, wenn Ihnen nachgewiesen wird, dass Sie den Verlust bewusst herbeigeführt haben, um den Unterhalt zu umgehen.

günstig für Unterhaltspflichtiger Abgehen von einem Unterhaltsverzicht

Ein Verzicht auf Unterhalt während aufrechter Ehe ist zulässig, wenn Sie Ihren Unterhalt tatsächlich aus eigenem Einkommen oder Vermögen bestreiten können. Von einer solchen Vereinbarung können Sie grundsätzlich nur abgehen, wenn sich die Einkommens-, Vermögens- oder sonstigen Verhältnisse geändert haben. Dass eine Scheidungsklage eingebracht wird, genügt für sich allein in der Regel nicht.

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