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Darf mein Kind in der Wohnung des Vaters wohnen bleiben?

günstig für Unterhaltspflichtiger betrifft Kinder, getrennte Eltern, Unterhaltspflichtige, Obsorgeberechtigte
Nein. Ein Kind hat gegenüber dem Unterhaltspflichtigen keinen Anspruch, eine bestimmte Wohnung zu benützen, sondern nur auf Wohnversorgung als Teil des Unterhalts. Wird der Bedarf nach dem Ende der Lebensgemeinschaft in Geld gedeckt, besteht kein zusätzliches Recht auf die Wohnung. Auch der betreuende Elternteil kann daraus kein Benützungsrecht ableiten.

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Ständige Rechtsprechung seit 2007, zuletzt bestätigt am 21.02.2022 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2007)

Die österreichische Rechtsordnung kennt keine Bestimmung, die einem Minderjährigen ein Wohnrecht im Sinne eines Anspruchs auf Benutzung einer bestimmten Wohnung gegenüber dem Unterhaltspflichtigen einräumt. Es kann lediglich ein Anspruch auf Wohnversorgung im Rahmen des Naturalunterhaltsanspruchs eines unterhaltsberechtigten Kindes bestehen. Wird nach Auflösung der außerehelichen Lebensgemeinschaft der Eltern und der häuslichen Gemeinschaft mit dem unterhaltsberechtigten Kind dessen Unterhaltsbedarf in Geld gedeckt, steht dem Kind nicht zusätzlich das Recht zu, die Wohnung des Unterhaltspflichtigen zu benutzen. Mangels eines solchen Anspruchs besteht auch kein daraus abgeleiteter Anspruch der Obsorgeberechtigten auf Benutzung der Wohnung, um der Pflege und Erziehung des Kindes nachzukommen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0122680 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 6.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unterhaltsberechtigter Auszug aus der Ehewohnung und Unterhalt

Nein, in der Regel nicht. Der Unterhaltspflichtige darf seine Kinder durch sein Verhalten nicht schlechter stellen; verlässt er die Wohnung, geht das zu seinen Lasten. Sein Kopf wird bei der Aufteilung der anzurechnenden Wohnkosten daher weiterhin mitgezählt.

günstig für Unterhaltsberechtigter Naturalunterhalt und getrennte Haushalte

Ja. Unterhalt in Form von Sachleistungen, etwa durch Deckung Ihres Wohnbedarfs, setzt voraus, dass Sie mit Ihrem Ehepartner noch einen gemeinsamen Haushalt führen. Ist die häusliche Gemeinschaft längst aufgehoben, steht Ihnen nur mehr Geldunterhalt zu. Aufwendungen, die der Unterhaltspflichtige zur Erhaltung Ihrer Wohnung leistet, werden aber angerechnet.

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