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Bis wann hat mein studierendes Kind Anspruch auf Unterhalt?

günstig für Kind betrifft Studierende, unterhaltspflichtige Eltern
Ein studierendes Kind, das sich noch nicht selbst erhalten kann, hat Anspruch auf Unterhalt, solange es sein Studium ernsthaft und zielstrebig betreibt. Das ist in der Regel der Fall, solange die durchschnittliche Studiendauer für dieses Fach nicht überschritten wird. Legt das Kind schon in ausreichendem Umfang Prüfungen des nächsten Abschnitts ab, kommt es auf die Dauer des gesamten Studiums an.

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Ständige Rechtsprechung seit 2002, zuletzt bestätigt am 09.04.2024 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2002)

Ein noch nicht selbsterhaltungsfähiges studierendes Kind hat so lange Anspruch auf Unterhalt, als es sein Studium ernsthaft und zielstrebig betreibt, was in der Regel zu bejahen ist, wenn die durchschnittliche Studiendauer für das betreffende Fach nicht überschritten wird. Auch wenn dabei im allgemeinen auf die einzelnen Studienabschnitte abzustellen ist, kommt es dann auf die Dauer des Gesamtstudiums an, wenn das Kind von der für einzelne Studienzweige eröffneten Möglichkeit Gebrauch macht, nach Beendigung des vorangehenden Studienabschnitts Prüfungen des folgenden Abschnitts abzulegen, dies in ausreichendem Ausmaß geschieht und die Beendigung des Studiums in der durchschnittlichen Dauer nicht ernstlich in Frage gestellt ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0117107 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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