Wann kann mein Kind für sich selbst sorgen?
günstig für Kind betrifft Kinder, Eltern, Unterhaltspflichtige, Studierende
Selbsterhaltungsfähig ist Ihr Kind, wenn es seinen angemessenen Bedarf auch außerhalb des elterlichen Haushalts selbst decken kann. Solange es Ihre Wohnung oder Ihre Betreuung noch braucht, ist es das nicht. Ob es im Familienverband lebt oder nicht, spielt dabei keine Rolle.
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Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 25.05.2016 (21 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1990)
Selbsterhaltungsfähigkeit bedeutet die Fähigkeit zur eigenen angemessenen Bedarfsdeckung auch außerhalb des elterlichen Haushaltes. Solange das Kind noch die elterliche Wohnungsgewährung oder Betreuung benötigt, ist es noch nicht selbsterhaltungsfähig.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Für die Beurteilung der Selbsterhaltungsfähigkeit muß belanglos sein, ob das Kind im Familienverband lebt oder nicht.OGH 1 Ob 521/91, 20.03.1991
- Ob der betreuende Elternteil von seinem Kind tatsächlich einen finanziellen Beitrag für die Betreuung fordert, ist nicht entscheidend. (Hier: Selbsterhaltungsfähig ist ein Kind dann, wenn es die zur Deckung seines Unterhaltes erforderlichen Mittel selbst erwirbt oder aufgrund zumutbarer Beschäftigung zu erwerben imstande ist).OGH 8 Ob 504/91, 31.01.1991
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0047554 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 21.
- OGH 9 ObA 15/16w, 25.05.2016, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 140 · Abstammung des Kindes
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