Wann fällt der Unterhaltsanspruch meines Kindes ganz weg?
günstig für Kind betrifft Kind, Unterhaltspflichtiger, Elternteil
Voll selbsterhaltungsfähig ist ein Kind erst, wenn es sämtliche Bedürfnisse im Rahmen seiner konkreten Lebensverhältnisse aus eigener Kraft decken kann, und zwar auch außerhalb des elterlichen Haushalts. Dann vermindert sich der Unterhaltsanspruch gegen jeden Elternteil auf null und fällt weg.
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Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 23.04.2024 (17 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1992)
Selbsterhaltungsfähigkeit im vollen Sinn des Begriffes ist erst gegeben, wenn das Kind sämtliche Unterhaltsbedürfnisse im Rahmen der bestimmten konkreten Lebensverhältnisse aus eigenen Kräften zu finanzieren imstande ist und zwar auch außerhalb des elterlichen Haushaltes. Im Falle solcher Selbsterhaltungsfähigkeit vermindert sich der Unterhaltsanspruch gegen jeden Elternteil auf Null, fällt also weg.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- hier: Bezug von Lehrlingsentschädigung.OGH 2 Ob 44/24w, 23.04.2024
- Selbsterhaltungsfähig ist ein „Kind" dann, wenn es die zur Deckung seines Unterhalts erforderlichen Mittel selbst erwirbt oder aufgrund zumutbarer Beschäftigung zu erwerben imstande ist.OGH 1 Ob 159/08a, 21.10.2008
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0047602 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 17.
- OGH 2 Ob 44/24w, 23.04.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 ObA 15/16w, 25.05.2016, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 140 · Abstammung des Kindes
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