Muss der Vater die Gesundheitskosten des Kindes tragen?
günstig für Kind betrifft Kinder, Eltern, Unterhaltspflichtige
Zum laufenden Unterhalt kann im Einzelfall ein Sonderbedarf treten. Ob dieser zu decken ist, hängt davon ab, wodurch er verursacht wurde. Betrifft er die Gesundheit des Kindes, ist er anzuerkennen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 28.10.2025 (30 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1990)
Zum laufenden Unterhaltsbedarf eines Kindes kann im Einzelfall ein Sonderbedarf treten. Ob ein solcher vom Unterhaltspflichtigen zu decken beziehungsweise bei der Unterhaltsbemessung zu berücksichtigen ist, hängt davon ab, wodurch der Sonderbedarf verursacht wurde (7 Ob 579/90). Betrifft der Sonderbedarf die Gesundheit, ist er als deckungspflichtig anzuerkennen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Förderbedarf eines behinderten Kindes.OGH 3 Ob 243/19k, 31.03.2020
- Studium außerhalb des Heimatorts.OGH 7 Ob 163/09k, 27.01.2010
- Maßgeblich sind die Umstände des Einzelfalls.OGH 4 Ob 120/09i, 08.09.2009
- Hier: Kosten einer Psychotherapie.OGH 4 Ob 96/08h, 26.08.2008
- Hier: Kosten für Kontaktlinsen.OGH 10 Ob 61/05a, 06.09.2005
Alle 11 Ergänzungen anzeigen
- Bei überdurchschnittlichen Lebensverhältnissen gehört eine Krankenzusatzversicherung zum Lebensstandard, während bei geringen Unterhaltsleistungen verhindert werden muss, dass durch die Anrechnung der Prämien zu wenig an tatsächlich geleistetem Geldunterhalt verbleibt. Bei den hier gegebenen überdurchschnittlichen Lebensverhältnissen stellen daher die Krankenzusatzversicherungsprämien Naturalunterhalt dar.OGH 2 Ob 89/03g, 12.06.2003
- Diente die Anschaffung des Kraftfahrzeugs jedoch nicht nur dazu, um eine auf die übliche Bewahrung und Förderung von Sozialkontakten ausgerichtete Lebensweise des Sohnes zu gewährleisten, so könnte die Anschaffung nur dann als unumgänglich beurteilt werden, wenn ein Sachverständiger aus dem genannten Fachgebiet ein solches Erfordernis bestätigte.OGH 1 Ob 39/01v, 27.01.2001
- Nur dann, wenn die Anschaffung des Großraumwagens zur Aufrechterhaltung sozialer Kontakte für den an einer progressiven Muskeldystrophie leidenden Sohn unumgänglich wäre, wäre ein unterhaltsrechtlich relevanter Sonderbedarf anzunehmen. Dass die Vergrößerung seines Aktionsradius und die Gewinnung von Lebensfreude für den Unterhaltsberechtigten anzustreben und in jeder Hinsicht sinnvoll ist, ist nicht in Zweifel zu ziehen.OGH 1 Ob 39/01v, 27.01.2001
- Der Unterhaltsberechtigte muss sich, ermangelt der Unterhaltspflichtige der dazu erforderlichen Leistungsfähigkeit, insofern Einschränkungen unterwerfen, als jene Aufwendungen, die nicht existenznotwendig sind und zu welchen deshalb wohl auch die Kosten für die Teilnahme an Schulsportwochen zählen, unterbleiben müssen, wenn sie mit den laufenden Unterhaltsaufwendungen nicht bestritten werden können.OGH 1 Ob 86/00d, 28.04.2000
- Die Kosten für die Anschaffung einer Brille gehören zu den die Gesundheit betreffenden Kosten. Es ist aber zu bedenken, dass seitens der Krankenversicherung zumindest ein Teil der Brillenkosten getragen wird. Zu prüfen ist daher, in welchem Ausmaß die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für die Brille des Minderjährigen übernimmt und wieweit dadurch die Kosten einer dem Minderjährigen zumutbaren Brille gedeckt wären. Nur der solcherart nicht gedeckte Betrag kann dem Unterhaltspflichtigen als Sonderbedarf des Minderjährigen zur Last fallen.OGH 5 Ob 524/95, 29.08.1995
- Hier: ZahnregulierungskostenOGH 9 Ob 507/95, 22.02.1995
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0047560 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 30.
- OGH 3 Ob 163/25d, 28.10.2025, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 67/24m, 14.01.2025, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 18/18p, 25.04.2018, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 29/18b, 13.03.2018
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 140 · Abstammung des Kindes
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