Wie lange bekommt mein Kind nach einem Studienwechsel noch Unterhalt?
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Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 26.02.2025 (13 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1993)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- hier: Unterhaltsanspruch während Vorbereitung auf den Aufnahmetest zum Medizinstudium bejaht.OGH 10 Ob 48/24t, 11.02.2025
- Diese Frist beginnt erst nach Absolvierung des Zivildienstes und somit ab Wiederaufleben der grundsätzlich bestehenden Unterhaltsverpflichtung der Eltern zu laufen.OGH 10 Ob 48/24t, 11.02.2025
- Wenn einem Kind eine Überlegungs- und Korrekturfrist von etwa einem Jahr zuzubilligen ist, muss eine solche Frist auch einem (volljährigen) Kind zugestanden werden, um für einen schwierigen und hinsichtlich der Vorbereitung zeitintensiven Aufnahmetest für ein Hochschulstudium lernen zu können, sich somit auf ein Studium vorzubereiten.OGH 10 Ob 48/24t, 11.02.2025
- Gelangt das Kind innerhalb angemessener Frist zur Einsicht, dass es bei der Wahl des Studiums oder der sonstigen Berufsausbildung einem Irrtum unterlegen ist, führt dies noch nicht zum Verlust seines Unterhaltsanspruchs.OGH 2 Ob 39/08m, 24.09.2008
- Sowohl für die Beurteilung der Angemessenheit der in Anspruch genommenen Frist als auch für die Beurteilung der dem Unterhaltspflichtigen noch zumutbaren (insgesamten) Studiendauer nach einem Wechsel des Studienzweigs sind jeweils die Umstände des Einzelfalls entscheidend.OGH 3 Ob 210/07i, 27.11.2007
Alle 7 Ergänzungen anzeigen
- Die einem Kind nach der Matura vor der endgültigen Wahl eines seines Neigungen und Fähigkeiten entsprechenden Studiums oder einer sonstigen Berufsausbildung zuzubilligende Überlegungs- und Korrekturfrist soll „im Allgemeinen" die Dauer eines Jahres nicht übersteigen. Entscheidend für die Beurteilung der Angemessenheit der in Anspruch genommenen Frist sind jeweils die konkreten Umstände des Einzelfalles.OGH 2 Ob 71/06i, 29.06.2006
- Der Unterhaltsschuldner ist auch dann bis zum Ende der durchschnittlichen Studiendauer zu Unterhaltszahlungen zu verpflichten, wenn wahrscheinlich ist, dass das Kind das Studium nicht innerhalb dieses Zeitraums beenden wird.OGH 3 Ob 571/94, 30.11.1994
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0047679 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 13.
- OGH 3 Ob 22/25v, 26.02.2025, Fall aus Tirol
- OGH 10 Ob 48/24t, 11.02.2025
- OGH 6 Ob 229/20z, 15.04.2021, Fall aus Niederösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 140 · Abstammung des Kindes
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 502
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ein Kind, das bereits selbst für sich sorgen konnte, kann wieder Unterhalt bekommen, wenn es eine weitere Ausbildung mit deutlich besseren Berufsaussichten beginnt, wobei dafür ein strenger Maßstab gilt. Für Sie als Unterhaltspflichtigen gilt das nicht in gleicher Weise. Entscheiden Sie sich für eine weitere Ausbildung, mindert das Ihre Unterhaltspflicht nicht, weil Sie sich anstrengen müssen.
Nein. Der Unterhalt für den laufenden Monat ist bereits am Monatsersten fällig und verringert sich nachträglich nicht mehr. Eine Herabsetzung wirkt erst ab dem nächsten Monatsersten. Etwas anderes gilt nur, wenn der schon fällige Betrag den Bedarf durch die neuen Umstände erheblich übersteigt.