Zahlen Eltern auch nach einer berufsbildenden Schule das Studium?
günstig für Kind betrifft Eltern, Kinder, Studierende, Unterhaltspflichtige
Wenn Ihr Kind die Reifeprüfung an einer berufsbildenden Schule abgelegt hat und danach studiert, gelten dieselben Grundsätze wie nach einer allgemeinbildenden höheren Schule. Sie müssen also nach denselben Regeln Unterhalt leisten.
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Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 11.02.2025 (13 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1985)
Auch für ein Hochschulstudium nach Ablegung der Reifeprüfung an einer berufsbildenden mittleren Schule (hier: Höhere Lehranstalt für wirtschaftliche Frauenberufe) haben die Eltern nach den gleichen Grundsätzen wie nach Absolvierung einer AHS Unterhalt zu leisten.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- hier: Unterhaltsanspruch während Vorbereitung auf den Aufnahmetest zum Medizinstudium bejaht.OGH 10 Ob 48/24t, 11.02.2025
- Ein an den Abschluss an einer berufsbildenden höheren Schule (BHS) anschließendes Hochschulstudium ist keine Zweitausbildung.OGH 3 Ob 139/07y, 13.07.2007
- Es kommt nicht darauf an, ob das Kind eine AHS oder eine BHS absolvierte.OGH 3 Ob 116/02h, 23.10.2002
- Reifeprüfung und Befähigungsprüfung für Kindergärten und Horte.OGH 3 Ob 2382/96g, 14.01.1998
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0047625 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 13.
- OGH 10 Ob 48/24t, 11.02.2025
- OGH 6 Ob 229/20z, 15.04.2021, Fall aus Niederösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 140 · Abstammung des Kindes
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