Zum Inhalt springen

Endet der Unterhalt, wenn mein Kind die Matura gemacht hat?

günstig für Kind betrifft Kinder, Eltern, Studierende
Nein. Die Reifeprüfung allein ist noch keine abgeschlossene Berufsausbildung, Ihr Kind ist damit noch nicht selbsterhaltungsfähig. Ein anschließendes Studium gilt grundsätzlich nicht als zweite Ausbildung.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1951, zuletzt bestätigt am 26.02.2025 (12 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1951)

Die Ablegung der Reifeprüfung allein genügt nicht zur Erlangung der Selbsterhaltungsfähigkeit.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0047527 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 12.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Familienrecht · Ende des Unterhalts nach Berufsausbildung
Familienrecht · Unterhalt während Studium und Ausbildung
Familienrecht · Unterhalt für ein weiteres Studium
Familienrecht · Nebenverdienst während der Ausbildung
Familienrecht · Unterhalt für Studium nach berufsbildender Schule