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Muss ich Unterhalt zahlen, wenn mein Kind im Ausland studiert?

günstig für Kind betrifft Studierende, Eltern, Unterhaltspflichtige
Ja. Dient ein Studienaufenthalt im Ausland dem angestrebten Ausbildungsziel, ruht der Unterhaltsanspruch nicht. Ein Auslandsjahr, das die Berufsausbildung sinnvoll ergänzt, ändert an Ihrer Zahlungspflicht also nichts.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 06.11.2018 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1988)

Hat das unterhaltsberechtigte Kind die Absicht, an der Wirtschaftsuniversität Fremdenverkehr zu studieren, dient ein einjähriger Studienaufenthalt in den USA dem angestrebten Bildungsziel und hat daher nicht Ruhen des Unterhaltsanspruches zur Folge.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0047669 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 5.

Im Gesetz

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