Muss ich Unterhalt zahlen, wenn mein Kind im Ausland studiert?
günstig für Kind betrifft Studierende, Eltern, Unterhaltspflichtige
Ja. Dient ein Studienaufenthalt im Ausland dem angestrebten Ausbildungsziel, ruht der Unterhaltsanspruch nicht. Ein Auslandsjahr, das die Berufsausbildung sinnvoll ergänzt, ändert an Ihrer Zahlungspflicht also nichts.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 06.11.2018 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1988)
Hat das unterhaltsberechtigte Kind die Absicht, an der Wirtschaftsuniversität Fremdenverkehr zu studieren, dient ein einjähriger Studienaufenthalt in den USA dem angestrebten Bildungsziel und hat daher nicht Ruhen des Unterhaltsanspruches zur Folge.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Dem Ausbildungsziel dienender Studienaufenthalt im Ausland und Teilzeitbeschäftigung im Rahmen einer wissenschaftlichen Tätigkeit.OGH 5 Ob 185/18v, 06.11.2018
- Der Auslandsaufenthalt entspricht internationalen Standards für das Doktoratsstudium eines besonders qualifizierten Studenten.OGH 5 Ob 150/09h, 13.10.2009
- Überdies ist die Weiterbildung verwertbar, da sie eine Berufsqualifikation verspricht, die der Selbstverwirklichung des Kindes und der Schaffung einer soliden Existenzgrundlage dient. Alle diese Kriterien können auch auf ein Auslandsstudium zutreffen.OGH 5 Ob 1554/92, 22.09.1992
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0047669 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 5 Ob 185/18v, 06.11.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 140 · Abstammung des Kindes
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