Wird mein Nebenjob auf den Unterhalt vom Vater angerechnet?
günstig für Kind betrifft Kinder, Studenten, Unterhaltspflichtige, Eltern
Nicht, wenn Sie arbeiten müssen, weil der Unterhaltspflichtige nicht zahlt, und Sie sich darauf berufen. Dann bleibt der volle Unterhalt bestehen. Umgekehrt können Sie sich dann aber nicht darauf berufen, wegen der Nebenbeschäftigung länger als die durchschnittliche Studiendauer studieren zu dürfen.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2017, zuletzt bestätigt am 27.02.2017 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2017)
Das Eigeneinkommen eines unterhaltsberechtigten Kindes ist auf dessen Unterhaltsanspruch nicht anzurechnen, wenn sich die Notwendigkeit einer Erwerbstätigkeit aus der Tatsache ergibt, dass der Unterhaltsschuldner seiner Verpflichtung nicht nachkommt und sich das Kind auf diesen Umstand beruft.
Muss aber der Unterhaltspflichtige trotz Eigeneinkommens des Kindes diesem den vollen Unterhalt bezahlen, so bedeutet dies umgekehrt, dass sich das Kind dann nicht darauf berufen kann, es könne wegen der Nebenbeschäftigung neben dem Studium länger als die Studiendurchschnittsdauer ohne Verlust des Unterhaltsanspruchs studieren.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131418 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 6 Ob 8/17w, 27.02.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 231 · Kindesunterhalt
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