Gilt die Anspannung auch ohne Wissen von der Unterhaltspflicht?
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Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 13.08.2024 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1997)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Eine Anspannung auf tatsächlich nicht erzieltes Einkommen darf nur erfolgen, wenn den Unterhaltsschuldner ein Verschulden daran trifft, dass er kein Erwerbseinkommen hat oder ihm die Erzielung eines höheren als des tatsächlichen Einkommens zugemutet werden kann.OGH 1 Ob 83/15k, 22.10.2015
- Bloße Anhaltspunkte für eine mögliche Unterhaltspflicht reichen nicht aus, um den Anspannungsgrundsatz wirksam werden zu lassen.OGH 10 Ob 73/07v, 15.01.2008
- Die Kenntnis des Unterhaltspflichtigen von seiner Unterhaltspflicht ist mit Zustellung des serologisch-erbgenetischen Gutachtens, in welchem die Vaterschaft als "praktisch erwiesen" angesehen wurde, anzusehen.OGH 2 Ob 56/02b, 13.02.2003
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0106973 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 9.
- OGH 10 Ob 6/24s, 13.08.2024, Fall aus Vorarlberg
- OGH 10 Ob 41/22k, 17.01.2023, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 140 · Abstammung des Kindes
- ABGB § 276 · Entschädigung, Entgelt und Aufwandersatz
- Außerstreitgesetz (AußStrG) Art. 10 § 2
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Der Unterhaltspflichtige selbst muss beweisen, dass er trotz Einsatz aller Kräfte nicht leisten kann; das Kind muss Abstammung, Bedarf und das Wissen des Pflichtigen um seine Pflicht dartun. Diese Grundsätze gelten auch bei der erstmaligen Festsetzung, sofern sich die Verhältnisse zur Zeit seines letzten bekannten Aufenthalts noch feststellen lassen.
Ja. Ist der Vater unbekannten Aufenthalts, kennt aber seine Unterhaltspflicht, kann er trotzdem zu Zahlungen verpflichtet werden. Das Gericht rechnet ihm jenes Einkommen zu, das er bei Einsatz seiner Kräfte erzielen könnte.