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Gilt die Anspannung auch ohne Wissen von der Unterhaltspflicht?

günstig für Unterhaltspflichtiger betrifft Unterhaltspflichtige, Kinder, Abwesende
Unterhalt kann nur dann nach einem möglichen statt nach dem tatsächlichen Einkommen bemessen werden, wenn der Unterhaltspflichtige von seiner Pflicht weiß. Weiß eine abwesende Person nachweislich nichts davon, genügt es nicht, dass ihr gerichtlich bestellter Vertreter davon Kenntnis hat. Denn diese Berechnungsweise setzt ein Verschulden oder die Zumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit voraus.

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Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 13.08.2024 (9 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1997)

Es bedarf der Kenntnis des Unterhaltspflichtigen von seiner Unterhaltspflicht, um Unterhalt im Wege der Anspannung festsetzen zu können; nicht mit dem Wesen der Anspannung vereinbar ist es, die Kenntnis des Abwesenheitskurators vom Bestehen einer Sorgepflicht, von der der Abwesende nachweislich nichts weiß, als Voraussetzung für eine Anspannung genügen zu lassen, setzt diese doch Verschulden oder Zumutbarkeit einer entsprechenden Erwerbstätigkeit voraus.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0106973 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 9.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unterhaltsberechtigter Beweislast beim Unterhalt Verschollener

Der Unterhaltspflichtige selbst muss beweisen, dass er trotz Einsatz aller Kräfte nicht leisten kann; das Kind muss Abstammung, Bedarf und das Wissen des Pflichtigen um seine Pflicht dartun. Diese Grundsätze gelten auch bei der erstmaligen Festsetzung, sofern sich die Verhältnisse zur Zeit seines letzten bekannten Aufenthalts noch feststellen lassen.

günstig für Unterhaltsberechtigter Unterhalt bei unbekanntem Aufenthalt

Ja. Ist der Vater unbekannten Aufenthalts, kennt aber seine Unterhaltspflicht, kann er trotzdem zu Zahlungen verpflichtet werden. Das Gericht rechnet ihm jenes Einkommen zu, das er bei Einsatz seiner Kräfte erzielen könnte.

Verwandte Fragen

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