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Muss ich vor Gericht beweisen, was fachlich üblich ist?

betrifft Bauherren, Handwerker, Unternehmer, Kläger, Beklagte
Wenn Sie sich darauf berufen, dass etwas den anerkannten technischen Regeln entspricht, ist das keine Rechtsfrage, sondern eine Tatsachenfrage. Sie müssen das schon im ersten Verfahren ausdrücklich vorbringen und beweisen. Wer das versäumt, kann sich später nicht mehr darauf stützen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 23.06.2026 (9 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1995)

Die für Handelsbräuche anerkannten Grundsätze, dass es bei der Frage ihrer Geltung und ihres Inhalts um Tatfragen gehe, sind auch für die "Regeln der Technik" und daraus abgeleitete Verkehrsauffassungen anzuwenden. Im Verfahren erster Instanz ist von der Partei, die sich auf eine aus Regeln der Technik abgeleitete Verkehrsauffassung beruft, diese zu behaupten und unter Beweis zu stellen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0048339 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 9.

Im Gesetz

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