Ersetzt meine Vorsorgevollmacht die Bestellung eines gerichtlichen Vertreters?
günstig für Betroffener betrifft Betroffene, Bevollmächtigte, Angehörige, ältere Menschen
Ob wegen einer erteilten Vorsorgevollmacht kein gerichtlicher Vertreter bestellt werden muss, hängt von zwei Punkten ab. Entscheidend ist, ob die betroffene Person bei der Erteilung der Vollmacht geschäftsfähig war und ob der Bevollmächtigte durch sein Handeln ihr Wohl gefährdet. Das gilt nach österreichischem wie nach deutschem Recht.
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Ständige Rechtsprechung seit 2009, zuletzt bestätigt am 23.10.2024 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2009)
Für die Beurteilung der Frage, ob eine Sachwalterbestellung im Hinblick auf die von der Betroffenen erteilte Vorsorgevollmacht zu entfallen hat, ist sowohl nach österreichischem als auch nach deutschem Recht entscheidungswesentlich, ob die Betroffene im Zeitpunkt dieser Vollmachtserteilung geschäftsfähig war bzw ob der Bevollmächtigte durch seine Tätigkeit ihr Wohl gefährdet.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: mangelnde Einsichts- und Urteilsfähigkeit des Betroffenen hinsichtlich der Verlegung des Wohnorts, wobei die Wohnortbestimmung weder vom Wirkungsbereich der Vorsorgevollmacht, noch der gesetzlichen Erwachsenenvertretung erfasst war.OGH 7 Ob 79/24d, 23.10.2024
- Hier: Zur Rechtslage nach dem 2. ErwSchG, BGBl I 2017/59.OGH 5 Ob 145/19p, 24.09.2019
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0124579 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 5.
- OGH 7 Ob 79/24d, 23.10.2024, Fall aus Vorarlberg
- OGH 5 Ob 145/19p, 24.09.2019
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 268 · Voraussetzungen
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