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Wonach entscheidet das Gericht über mein Kontaktrecht zum Kind?

betrifft Eltern, Kinder, getrennt lebende Elternteile
Nach dem Wohl des Kindes. Das Gericht entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen und berücksichtigt dabei Persönlichkeit, Eigenschaften und Lebensumstände des Elternteils. Die bisherigen Gepflogenheiten zwischen den Eltern sind nicht maßgeblich, und ein Sachverständiger muss nicht in jedem Fall beigezogen werden.

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Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 28.04.2026 (56 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1982)

Bei der Entscheidung gemäß § 148 Abs 1 ABGB handelt es sich um eine Ermessensentscheidung, bei welcher das Wohl des Kindes ausschlaggebend ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 14 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0087024 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 10 von 56.

Im Gesetz

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