Darf ich eine Firma unter dem Namen ihrer Niederlassung klagen?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1967, zuletzt bestätigt am 13.12.2023 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1967)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Dass das Insolvenzgericht im Konkurseröffnungsbeschluss die österreichische Zweigniederlassung anführt, bedeutet nicht, dass sich das Insolvenzverfahren nur gegen die Zweigniederlassung richten würde, zumal ein Rechtsträger auch unter der Firma seiner Zweigniederlassung belangt werden kann.OGH 8 ObS 4/23f, 13.12.2023
- Hier: Ausländische Personengesellschaft.OGH 7 Ob 692/86, 09.07.1987
- Dabei genügt es insbesonders, wenn das Geschäft über die betreffende Zweigniederlassung abgewickelt wurde.OGH 4 Ob 390/84, 11.12.1984
- Wenn die Aktiengesellschaft unter der Firma einer Zweigniederlassung klagt, kann der Leiter dieser Zweigniederlassung als Prozeßvertreter in Frage kommen.OGH 4 Ob 622/74, 14.01.1975
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0049340 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 8 ObS 4/23f, 13.12.2023, Fall aus Tirol
Genannte Normen
AktG 1965 §35; AktG 1965 §36; HGB §13
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Die Bezeichnung einer Partei darf berichtigt werden, wenn nur der Name unrichtig angegeben ist. Haben Sie aber die falsche Person geklagt, hilft eine Berichtigung nicht.
Wenn Sie bewusst und beharrlich eine bestimmte Gesellschaft klagen, obwohl erkennbar eine andere Ihre Dienstgeberin war, können Sie das im Rechtsmittelverfahren nicht mehr als bloße Berichtigung der Bezeichnung nachholen. Das gilt besonders dann, wenn Sie eine Berichtigung in erster Instanz gar nicht wollten.