Kann ich die Filiale einer Firma klagen?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 13.12.2023 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1988)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Dass das Insolvenzgericht im Konkurseröffnungsbeschluss die österreichische Zweigniederlassung anführt, bedeutet nicht, dass sich das Insolvenzverfahren nur gegen die Zweigniederlassung richten würde, zumal ein Rechtsträger auch unter der Firma seiner Zweigniederlassung belangt werden kann.OGH 8 ObS 4/23f, 13.12.2023
- Auch die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens setzt die Rechtsfähigkeit voraus, sodass sich das Insolvenzverfahren im Fall der inländischen Zweigniederlassung eines ausländischen Rechtsträgers nicht gegen die Zweigniederlassung, sondern unmittelbar gegen den ausländischen Rechtsträger richten muss.OGH 8 ObS 4/23f, 13.12.2023
- Mangels Rechtsfähigkeit kommt der Zweigniederlassung auch keine Grundbuchsfähigkeit zu. Die Eintragung des Rechtsträgers unter der Firma einer Zweigniederlassung scheidet daher aus.OGH 5 Ob 68/20s, 19.11.2020
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0035046 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 5.
- OGH 8 ObS 4/23f, 13.12.2023, Fall aus Tirol
- OGH 5 Ob 68/20s, 19.11.2020, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 71/18d, 12.06.2018, Fall aus Vorarlberg
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Nach österreichischem Recht kann das Recht, einen Prozess zu führen, nicht für sich allein übertragen werden, wenn sonst keine rechtliche Beziehung zwischen den Beteiligten besteht. Wer klagt, muss sich auf das Recht selbst stützen, nicht bloß auf die abgetretene Befugnis zu klagen.
Nein. Die stille Gesellschaft besteht nur im Innenverhältnis und tritt nach außen gar nicht in Erscheinung. Sie kann daher auch nicht als Partei vor Gericht auftreten.