Braucht mein Kind einen eigenen Vertreter, wenn ich Unterhalt fordere?
günstig für Eltern betrifft Eltern, Kinder, Obsorgeberechtigte
Nein. Fordern Sie als obsorgeberechtigter Elternteil vom anderen Elternteil Unterhalt für das Kind, muss dafür kein Kurator bestellt werden. Nötig wird das erst, wenn Ihre Interessen und jene des Kindes einander widersprechen.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1923, zuletzt bestätigt am 22.07.2025 (5 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1923)
Der von der ehelichen Mutter gegen den Vater erhobene Anspruch auf Unterhaltsleistung für das in ihrer Obsorge stehende Kind bildet keinen Grund, für dieses einen Kurator aufzustellen.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Notwendigkeit der Kuratorenbestellung bei gemeinsamer Obsorge und Strittigkeit der Höhe der Restgeldunterhaltspflicht eines Elternteils beim betreuungsrechtlichen Unterhaltsmodell im Einzelfall vertretbar verneint.OGH 4 Ob 80/25f, 22.07.2025
- Die Bestellung eines Kollisionskurators kann aber auch angebracht sein, wenn durch die Inanspruchnahme widerstreitender Vertretungsbefugnisse mehrerer Obsorgeberechtigter eine Verzögerung des Unterhaltsverfahrens droht.OGH 4 Ob 80/25f, 22.07.2025
- § 271 Abs 2 ABGB idF KindRÄG 2001 vermutete für die Verfahren zur Durchsetzung des Unterhalts nach § 140 ABGB eine ausreichende Interessenwahrnehmung durch das Gericht. Der Gesetzgeber des 2. ErwSchG hat diesen Hinweis bei der Neuformulierung (nunmehr § 277 Abs 2 ABGB) nicht übernommen, gleichzeitig aber darauf hingewiesen, dass eine Gefährdung auch weiterhin nicht vorliegt, wenn das Gericht die Interessen der vertretenen Person im Rahmen einer amtswegigen Prüfung ausreichend wahrnehmen kann.OGH 4 Ob 80/25f, 22.07.2025
- § 271 Abs 2 ABGB idF KindRÄG 2001 vermutet für die Verfahren zur Durchsetzung des Unterhalts nach § 140 ABGB eine ausreichende Interessenwahrnehmung durch das Gericht.OGH 5 Ob 122/09s, 07.07.2009
- Lediglich im Falle einer Interessenkollision kann die Bestellung eines Kollisionskurators erforderlich werden.OGH 6 Ob 210/73, 25.10.1973
- Es ist schon auf Grund der auch der Mutter obliegenden Fürsorgeverpflichtung letzterer die Befugnis einzuräumen, dafür zu sorgen, dass der Vater den ihm seinen Kindern gegenüber obliegenden Verpflichtungen nachkommt, und zu diesem Zwecke die Hilfe des Gerichtes in Anspruch zu nehmen (ZBl 1925,41 und andere Entscheidungen).OGH 7 Ob 61/72, 19.04.1972
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0049427 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 4 Ob 80/25f, 22.07.2025
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 271 · Voraussetzungen
- ABGB § 277 · Voraussetzungen
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