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Bedeutet jeder Eintrag im Grundbuch ein eigenes Recht?

betrifft Grundeigentümer, Käufer, Berechtigte aus Dienstbarkeiten
Nein. Manche Eintragungen sind bloße Hinweise auf etwas, das an anderer Stelle bereits besteht. Sie begründen für sich genommen keine Rechtswirkungen und können auch nicht wie eine Anmerkung im Rang gelöscht werden.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 13.03.2018 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1983)

Ersichtlichmachungen im Sinne des § 7 Abs 1 Z 2 AllgGAG sind keine Anmerkungen im Sinne des § 20 GBG 1955. Diese Ersichtlichmachungen begründen an und für sich noch keinerlei Rechtswirkungen, sondern sind nur dazu bestimmt, die anderwärts bestehende Eintragung aufzuzeigen. Die Löschung einer solchen Ersichtlichmachung kann nicht nach § 57 Abs 1 GBG 1955 verfügt werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0049636 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 5.

Im Gesetz

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