Steht im Grundbuch, ob es eine Einverleibung oder Anmerkung ist?
betrifft Liegenschaftseigentümer, Käufer, Gläubiger
Nein. Im elektronisch geführten Grundbuch wird die Art der Eintragung nicht mehr angegeben. Das Gesetz unterscheidet zwar zwischen Einverleibung, Vormerkung und Anmerkung, im Eintrag selbst muss diese Bezeichnung aber nicht aufscheinen.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 18.12.2024 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1992)
Das Gesetz kennt zwar die Unterscheidung der grundbücherlichen Eintragungen unter anderen in Einverleibung, Vormerkungen und Anmerkungen (§ 8 GBG), doch ist gemäß § 12 Abs 1 GUG in Grundbuchseintragungen die Bezeichnung der Eintragung als Einverleibung, Anmerkung oder Ersichtlichmachung nicht anzugeben; insoweit wurde § 103 Abs 1 GBG derogiert.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die auf Grund einer Verzichtserklärung des Berechtigten voll wirksame Löschung eines dinglichen Rechts gemäß § 32 Abs 1 lit b GBG ist aber von der „Einwilligung zur Einverleibung" abhängig zu machen. Es genügt nicht, wenn bloß die Bewilligung zur Löschung erteilt wird.OGH 5 Ob 76/07y, 03.07.2007
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0060694 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 7.
- OGH 5 Ob 88/24p, 18.12.2024, Fall aus Burgenland
- OGH 5 Ob 91/24d, 06.06.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 5 Ob 22/20a, 19.05.2020, Fall aus Vorarlberg
- OGH 5 Ob 131/17a, 26.09.2017
Im Gesetz
- Allgemeines Grundbuchsgesetz 1955 (GBG 1955) § 103
- Grundbuchsumstellungsgesetz (GUG) § 12 · Inhalt der Eintragungen
Verwandte Fragen
Eigentum und Grundbuch · Bedeutung bloßer Hinweise im Grundbuch
Eigentum und Grundbuch · Zulässige Anmerkungen im Grundbuch
Eigentum und Grundbuch · Bedeutung eingetragener Vermerke
Eigentum und Grundbuch · Streitanmerkung nach Strafanzeige
Eigentum und Grundbuch · Wirkung einer Anmerkung im Grundbuch