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Haftet der Staat für ein falsches Gutachten eines Amtssachverständigen?

günstig für Geschädigter betrifft Bürger, Unternehmer, Behörden
Ja, wenn das Gutachten zu einer hoheitlichen Aufgabe gehört. Erstattet ein Amtssachverständiger in Erfüllung seiner Amtspflicht ein Gutachten für ein behördliches Verfahren, wird er als Organ tätig. Für Fehler dabei gelten sinngemäß dieselben Maßstäbe wie für den Missbrauch behördlichen Ermessens.

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Ständige Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 24.05.2016 (7 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1972)

Amtshaftung für die Tätigkeit eines von einer Bezirksverwaltungsbehörde beigezogenen Amtssachverständigen, sinngemäße Anwendung der von der Lehre und von der Rechtsprechung zur Frage des Ermessensmißbrauches aufgestellten Kriterien auch auf die Tätigkeit eines solchen Sachverständigen.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0050099 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 7.

Genannte Normen

AHG §1 Ba; AHG §1 F

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Unkenntnis von Vorschriften und Verschulden

Wer eine Vorschrift der Verwaltung nicht kennt, trifft deshalb noch nicht automatisch ein Verschulden. Ein Verschulden liegt erst vor, wenn Sie die im Einzelfall gebotene Aufmerksamkeit außer Acht gelassen haben. Im entschiedenen Fall wusste ein Landwirt nicht, dass der Bürgermeister für eine bestimmte Bewilligung nicht zuständig war.

günstig für Schädiger Schaden auch bei rechtmäßigem Verhalten

Ja. Wer rechtswidrig gehandelt hat, haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtmäßigem Verhalten eingetreten wäre. Diesen Beweis muss allerdings der Schädiger führen.

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