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Wann ist ein beauftragter Privater ein Organ des Staates?

betrifft beauftragte Private, Geschädigte, Behörden, Ärzte
Nur dann, wenn ihm die hoheitliche Aufgabe selbst übertragen wurde, er also eigene behördliche Anordnungen treffen oder daran mitwirken soll. Wird eine Aufgabe dagegen aus der Verwaltung ausgegliedert und in Eigenverantwortung übertragen, ohne solche Befugnisse, ist der Beauftragte kein Organ.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1986, zuletzt bestätigt am 20.09.2023 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1986)

Die Bestellung einer physischen oder juristischen Person ist nur dann eine Beleihung mit der Ausübung einer hoheitlichen Funktion im Sinne des § 1 Abs 2 AHG, wenn mit ihr der Auftrag verbunden ist, selbst für den Rechtsträger hoheitliche Handlungen zu setzen beziehungsweise solche mitzuvollziehen; es muß also die Erfüllung der hoheitlichen Aufgabe selbst übertragen werden. Es gibt aber Aufgaben, die zwar eindeutig der Vollziehung dienen, manchmal sogar zwischen Vollziehungsakte geschaltet werden, aber durch einen eindeutigen hoheitlichen Akt - oder schon durch ein Gesetz oder eine Verordnung - aus der Vollziehung ausgeschieden und Außenstehenden unter eigener Verantwortung, aber ohne Übertragung der Möglichkeit, selbst Hoheitsakte zu setzen, übertragen werden; diese Außenstehenden sind dann nicht Organe im Sinne des § 1 Abs 2 AHG.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0049954 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 5.

Genannte Normen

AHG §1 Abs2 F

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