Kann mir der Staat ein Mitverschulden vorwerfen?
günstig für Rechtsträger betrifft Geschädigte, Bürger, Behörden, Rechtsträger
Auch bei Ansprüchen gegen den Staat gelten die Grundsätze des bürgerlichen Rechts. Der haftende Rechtsträger darf daher alle Einwendungen erheben, die auch sonst gegen einen Anspruch möglich sind. Insbesondere kann er Ihnen ein Mitverschulden entgegenhalten.
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Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 21.01.2025 (23 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1991)
Die Grundsätze des bürgerlichen Rechts haben auch im Amtshaftungsrecht zu gelten; dem haftungspflichtigen Rechtsträger stehen daher alle Einwendungen zu, die nach bürgerlichem Recht dem Anspruch des Klägers entgegengehalten werden können. Insbesondere kann ein Mitverschulden des Geschädigten geltend gemacht werden (SZ 51/7; JBl 1970).
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Das Unterlassen einer Schubhaftbeschwerde, die zu einer Verkürzung der Haft geführt hätte, mindert nicht den Schadenersatzanspruch des Inhaftierten nach Art 5 Abs 5 EMRK, wenn die Haft von Anfang an rechtswidrig war (hier: fehlende Rechtskraft des abweisenden Asylbescheids mangels ordnungsgemäßer Zustellung).OGH 1 Ob 114/10m, 10.08.2010
- Ein Verhalten des Geschädigten, das die behördliche Tätigkeit überhaupt erst ausgelöst hat, kann regelmäßig kein Mitverschulden begründen. Auch auf ein allenfalls rechtswidriges Verhalten des (später) Geschädigten haben die hoheitlich tätig werdenden Organe gesetzmäßig zu reagieren. Ein Verhalten, das bereits vor dem Einschreiten der Behörde abgeschlossen wurde, kann regelmäßig kein Mitverschulden des Geschädigten begründen.OGH 1 Ob 57/08a, 03.04.2008
- Ergreift der Geschädigte kein Rechtsmittel, obwohl es geeignet gewesen wäre, den Schaden ganz oder teilweise abzuwenden, so handelt er sorglos in eigenen Angelegenheiten und verletzt die ihm obliegende Rettungspflicht. Trifft ihn ein Verschulden, so ist der Schaden nach § 1304 ABGB zu teilen.OGH 1 Ob 298/03k, 23.11.2004
- Der Mitverschuldenseinwand ist abgeschnitten, wenn er nicht im Verfahren erster Instanz erfolgte.OGH 1 Ob 52/00d, 28.03.2000
- Dies kann sogar so weit führen, dass bei ganz überwiegendem Mitverschulden des Klägers die Amtshaftung für die nachlässige Behörde gar nicht mehr zum Tragen kommt.OGH 1 Ob 213/99a, 22.10.1999
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0050022 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 23.
- OGH 1 Ob 149/24d, 21.01.2025, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 159/17i, 27.09.2017, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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