Muss ich die Wiederaufnahme verlangen, bevor ich Ersatz fordere?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 1961, zuletzt bestätigt am 21.03.2023 (1 Entscheidung).
Stichwort des Gerichts (1961)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0050289 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 1 Ob 22/23a, 21.03.2023, Fall aus Steiermark
Genannte Normen
AHG §2 Abs2
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Beruht eine Schadensfolge auf einem selbständigen Entschluss, den Sie selbst gefasst haben und den das haftungsbegründende Ereignis nicht herausgefordert hat, ist sie dem Schädiger nicht mehr zuzurechnen. Diese Folge müssen Sie dann selbst tragen.
Wer einen Schaden erleidet, muss sich anrechnen lassen, wenn er einen möglichen Rechtsbehelf nicht ergriffen hat, mit dem der Schaden abgewendet oder verringert worden wäre. Untätigkeit kann Ihren Ersatzanspruch daher schmälern.