Wonach richtet sich, welcher Kollektivvertrag für mich gilt?
betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Maßgeblich ist die Mitgliedschaft des Arbeitgebers so, wie sie tatsächlich gehandhabt wird, also die Zuordnung durch die Kammer zu einem bestimmten Fachverband oder einer Innung. Beim Kollektivvertrag der chemischen Industrie kommt zusätzlich die dort ausdrücklich genannte Hauptbetreuung dazu.
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Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 14.01.2025 (11 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1988)
Für die Kollektivvertragsunterworfenheit ist die im § 8 Z 1 ArbVG erwähnte Mitgliedschaft in der Form maßgeblich, wie sie faktisch gehandhabt wird, also durch Zuordnung durch die Kammer zu einem bestimmten Fachverband oder eine Innung und insbesondere durch die im Pkt I des KollV der chemischen Industrie für den fachlichen Geltungsbereich ausdrücklich genannte "Hauptbetreuung".
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Korrektur einer fälschlichen Eintragung im Mitgliederverzeichnis (§ 44 Abs 1 WKG).OGH 9 ObA 16/17v, 24.05.2017
- Hier: Kollektivvertragsunterworfenheit der Dorotheum-Auktions-Versatz- und Bank-GmbH (ebenso bereits 8 ObA 125/00s).OGH 9 ObA 253/00x, 14.02.2001
- Ob ein Arbeitgeber die Voraussetzungen der unbedingten Kollektivvertragsunterworfenheit erfüllt, richtet sich bei einer freien Berufsvereinigung nach den Bestimmungen über den Erwerb und den Inhalt der Mitgliedschaft. Ein allgemeiner Grundsatz, dass die außerordentliche Mitgliedschaft als solche den Begriff der Mitgliedschaft iS der §§ 6, 8 ArbVG nicht verwirklichen könne, existiert nicht; maßgeblich ist, ob die konkrete Stellung des Arbeitgebers im Verband ihm hinreichende Einflussmöglichkeit im Hinblick auf abzuschließende Kollektivverträge vermittelt.OGH 8 ObA 125/00s, 21.12.2000
- Die Kollektivvertragszugehörigkeit von Arbeitnehmern richtet sich ausschließlich auf die bindende Zuordnung des Arbeitgebers zu einer bestimmten Organisationseinheit durch die Kammer der gewerblichen Wirtschaft.OGH 9 ObA 275/99b, 01.12.1999
- Dieser Grundsatz wird auch durch die Neuregelung des kammerinternen Verfahrens zur Entscheidung über die Mitgliedschaft zu einem bestimmten Fachverband im Streitfall nicht geändert (§ 68 HKG idF der Nov BGBl 22/1993).OGH 9 ObA 71/97z, 26.03.1997
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0050871 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 11.
- OGH 8 ObA 55/24g, 14.01.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 ObA 14/20x, 29.06.2020, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 16/17v, 24.05.2017, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) § 8 · Kollektivvertragsangehörigkeit
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