Ist es noch derselbe Betrieb, wenn sich vieles verändert hat?
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Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 18.12.2025 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1983)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0051751 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 9 ObA 74/25k, 18.12.2025, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) § 34 · Betriebsbegriff
- ArbVG § 62 · Vorzeitige Beendigung der Tätigkeitsdauer
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja, in der Regel. Ist der Arbeitgeber aus wichtigen Gründen zur Umorganisation gezwungen und kann ihm der bisherige Zustand nicht zugemutet werden, müssen Sie auch andere, gleichwertige Arbeiten leisten. Der bloße Hinweis, das bisher nicht gemacht zu haben, genügt zur Ablehnung fast nie.
Nein. Ein Betriebsübergang setzt voraus, dass der Inhaber wechselt, also jene Person, die für den Betrieb verantwortlich ist und gegenüber den Beschäftigten die Arbeitgeberpflichten eingeht. Wechseln nur die Gesellschafter der Gesellschaft, die den Betrieb führt, bleibt die Inhaberin dieselbe; das ist auch bei einem vollständigen Gesellschafterwechsel kein Betriebsübergang. Auf Eigentum oder eine Veräußerung kommt es dabei nicht an.