Ist ein Standort ein Betrieb, wenn der Leiter niemanden einstellt?
betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Betriebsrat
Dass der Leiter einer Arbeitsstätte nicht berechtigt ist, Arbeitnehmer aufzunehmen oder zu kündigen, spricht nicht entscheidend gegen eine eigene organisatorische Einheit. Dieser Umstand allein schließt einen eigenen Betrieb also nicht aus.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 1986, zuletzt bestätigt am 20.10.2022 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (1986)
Daß der Leiter des Betriebes nicht berechtigt ist, Arbeitnehmer aufzunehmen und zu kündigen, ist kein entscheidendes Argument gegen die Annahme einer organisatorischen Einheit.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0051156 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 9 ObA 154/21v, 20.10.2022, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) § 34 · Betriebsbegriff
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