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Ist meine Filiale ein eigener Betrieb, obwohl die Zentrale verwaltet?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Betriebsrat
In der Regel ja. Dass kaufmännische, wirtschaftliche oder Personalangelegenheiten für mehrere Standorte gemeinsam in einer Zentrale erledigt werden, nimmt dem einzelnen Standort nicht die Eigenschaft als Betrieb. Anders ist es nur, wenn alle wesentlichen Entscheidungen in der Zentrale getroffen werden.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1986, zuletzt bestätigt am 28.01.2021 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1986)

Die für den Betriebsbegriff zu verlangende organisatorisch - technische Einheit wird nicht entscheidend beeinträchtigt, wenn bestimmte administrative, kaufmännische oder wirtschaftliche Agenden für eine Reihe von Betriebsstellen in einer Zentrale gemeinsam geführt werden; insbesondere geht der Betriebscharakter nicht deshalb verloren, weil die Personalangelegenheiten für mehrere Betriebe gemeinsam von der Unternehmensspitze bearbeitet werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0051151 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 8.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Betriebsführung und leitender Angestellter

Wer einen Betrieb nach den Weisungen der Geschäftsleitung selbständig in allen Belangen führt, also Einkauf, Abrechnung, Aufsicht über Lokal und Personal sowie die Arbeitseinteilung besorgt, ist leitender Angestellter im Sinn des Arbeitszeitgesetzes. Daran ändert es nichts, wenn Sie niemanden aufnehmen, kündigen oder entlassen und keine Löhne und Gehälter vereinbaren dürfen.

günstig für Arbeitgeber Personalvertretung bei ausgegliederten Betrieben

Regelt das Land die Personalvertretung für Gemeindebedienstete, die einem ausgegliederten Betrieb zugewiesen sind, dann gelten für diese Beschäftigten nicht zusätzlich die Betriebsratsregeln des Arbeitsverfassungsgesetzes. Es bleibt bei der landesgesetzlichen Personalvertretung.

Verwandte Fragen

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