Können weit entfernte Standorte ein gemeinsamer Betrieb sein?
betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Betriebsrat
Auch wenn Betriebsstätten örtlich getrennt liegen, kann es sich um einen einheitlichen Betrieb handeln. Die räumliche Trennung allein spricht nicht dagegen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1981, zuletzt bestätigt am 20.10.2022 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1981)
Auch bei örtlich getrennten Betriebsstätten kann ein einheitlicher Betrieb im Sinne § 34 ArbVG vorliegen (vgl 7466).
VwGH vom 10.02.1976, 441/75; Veröff: Arb 9453
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0051162 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 9 ObA 154/21v, 20.10.2022, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) § 34 · Betriebsbegriff
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