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Kann ich als leitender Angestellter alles frei vereinbaren?

günstig für Arbeitgeber betrifft Arbeitnehmer, Führungskräfte, Arbeitgeber
Als leitender Angestellter im Sinn des Arbeitszeitgesetzes können Sie mit Ihrem Arbeitgeber sowohl die Arbeitszeit als auch ein allfälliges Entgelt für Überstunden frei vereinbaren. Das gilt hier auch nach dem Kollektivvertrag.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 24.10.2024 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1976)

Leitende Angestellte im Sinne des § 1 Abs 2 Z 8 AZG können - hier auch nach dem KollV - sowohl Arbeitszeit als auch ein allfälliges Überstundenentgelt frei vereinbaren.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0051312 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 8.

Genannte Normen

AZG §1 Abs2 Z8; AZG §10; KollV Ang Gast - und Schankgewerbe §5 litg

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitnehmer Leitende Angestellte und Überstunden

Das Arbeitszeitgesetz zieht den Kreis der leitenden Angestellten weiter als andere Gesetze. Auch wenn Sie als leitender Angestellter von diesem Gesetz ausgenommen sind, kann ein Kollektivvertrag oder Ihr Arbeitsvertrag eine Vergütung für Überstunden vorsehen.

günstig für Arbeitnehmer Zeitausgleich für Überstunden und Zuschläge

Zeitausgleich für Überstunden oder Feiertagsarbeit setzt eine Vereinbarung mit Ihnen voraus. Wird er mit Normalarbeitszeit abgegolten, sind die gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Zuschläge zu berücksichtigen, es ist also nicht eins zu eins auszugleichen. Rechnet der Arbeitgeber ohne Vereinbarung einseitig eins zu eins ab, ist eine Weigerung, weitere Überstunden zu leisten, kein Entlassungsgrund.

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