Zum Inhalt springen

Was wird aus meiner monatlichen Rente in der Insolvenz?

betrifft Gläubiger, Unterhaltsberechtigte, Schuldner
Wiederkehrende Leistungen wie Renten und auch vertraglich vereinbarter Unterhalt werden im Insolvenzverfahren zwingend in einen einmaligen Kapitalbetrag umgerechnet. Sie machen dann diesen Gesamtbetrag geltend und nicht die einzelnen künftigen Raten.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1971, zuletzt bestätigt am 26.06.2019 (5 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1971)

§ 15 KO und § 15 AO ordnen zwingend die Kapitalisierung wiederkehrender Leistungen an. Dazu gehören auch vertragliche Unterhaltsansprüche.

Hinweis: Die Konkursordnung (KO) heißt seit 1. Juli 2010 Insolvenzordnung (IO).

Hinweis: Die Ausgleichsordnung (AO) ist seit 1. Juli 2010 in der Insolvenzordnung (IO) aufgegangen.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0051502 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 5.

Genannte Normen

AO §15; KO §15; KO §103

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Insolvenz · Bereits fällige Raten in der Insolvenz
Insolvenz · Anmeldung wiederkehrender Leistungen
Insolvenz · Rentenansprüche im Insolvenzverfahren
Versicherung · Kapital oder Rente aus der Unfallversicherung
Familienrecht · Unterhalt bei Insolvenz des Zahlers