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Bekomme ich aus meiner Unfallversicherung das Geld auf einmal?

günstig für Versicherungsnehmer betrifft Versicherungsnehmer, Konsument, Versicherer
In der Regel ja. Leistungen aus der Unfallversicherung sind grundsätzlich als Kapitalzahlung zu erbringen und nur in Ausnahmefällen als Rente. Eine Klausel, nach der ab dem 75. Lebensjahr statt der Kapitalleistung nur eine Rente ausbezahlt wird, ist unwirksam.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2020, zuletzt bestätigt am 24.11.2021 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2020)

Die Leistungen aus der Unfallversicherung sind in der Regel als Kapitalzahlungen und nur in Ausnahmefällen als Rente zu erbringen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0133389 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Genannte Normen

VersVG §179

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Versicherer Berufsunfähigkeit in der Unfallversicherung

Nur ausnahmsweise. Die Bedingung über die zusätzliche Berufsunfähigkeit regelt bloß, wie die Leistung für eine dauernde Invalidität berechnet wird, wenn diese auch zur Berufsunfähigkeit führt. Über die Versicherungssumme hinaus wird nur gezahlt, wenn die Leistung durch die Steigerung nach Invaliditätsgrad mehr als hundert Prozent ergibt.

günstig für Versicherer Jahresfrist bei dauernder Invalidität

Nein. Nach diesen Bedingungen ist eine dauernde Invalidität nur gedeckt, wenn sie sich innerhalb eines Jahres ab dem Unfalltag ergibt. Tritt der Dauerschaden erst später auf, ist er vom Versicherungsschutz ausgenommen.

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