Zum Inhalt springen

Wird meine laufende Rente im Insolvenzverfahren berücksichtigt?

günstig für Gläubiger betrifft Gläubiger, Rentenberechtigte, Schuldner
Ja. Bestand Ihr Recht auf die Rentenzahlungen schon bei Eröffnung des Verfahrens, gelten die künftigen Zahlungen als geschuldet, aber noch nicht fällig. Sie zählen damit zu den Forderungen im Verfahren.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 26.06.2019 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1978)

Geschuldet, aber noch nicht fällig sind Rentenleistungen wenn das Rentenbezugsrecht zur Zeit der Verfahrenseröffnung bereits begründet war.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0051497 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Genannte Normen

AO §15

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schuldner Klage auf künftige Leistungen

Eine Verurteilung zu Leistungen, die erst künftig fällig werden, setzt voraus, dass der Schuldner bereits im Verzug ist. Andernfalls muss zumindest eine Verletzung der künftigen Pflichten drohen.

günstig für Schuldner Klage während des Insolvenzverfahrens

Nein. Sie müssen die Forderung zuerst im Insolvenzverfahren anmelden und die Prüfung abwarten. Vorher ist der Weg zu Gericht unzulässig, und zwar im streitigen wie im außerstreitigen Verfahren.

Verwandte Fragen

Insolvenz · Bereits fällige Raten in der Insolvenz
Insolvenz · Begriff der Insolvenzforderung
Insolvenz · Laufende Leistungen in der Insolvenz
Schadenersatz · Verjährung von Rentenansprüchen
Insolvenz · Unterhalt während der Insolvenz