Wie muss ich Überstunden fordern, damit sie nicht verfallen?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 30.09.2025 (17 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1985)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Kollektivvertrag für Arbeiter in der Bauindustrie und im Baugewerbe.OGH 9 ObA 43/17i, 24.05.2017
- Hier: KV für Arbeiter der Blumenbinder und Blumenhändler.OGH 9 ObA 44/14g, 27.05.2014
- Hier: Rahmenkollektivvertrag für Angestellte im Handwerk und Gewerbe.OGH 9 ObA 166/13x, 29.01.2014
- Hier: KollV für die Handelsangestellten.OGH 8 ObA 13/07f, 18.04.2007
- Nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs ist unter „Geltendmachung" von Überstundenentgelt zwar kein förmliches Einmahnen zu verstehen, wohl aber ein dem Erklärungsempfänger zumindest erkennbares ernstliches Fordern einer Leistung im Sinn einer wenigstens aus den Umständen zu erschließenden Willenserklärung; dabei kommt es primär nicht auf den Willen des Erklärenden, sondern vielmehr auf das Verständnis an, das ein redlicher Erklärungsempfänger aus der Erklärung (bzw dem als solche erkennbaren Verhalten) gewinnen durfte bzw musste.OGH 8 ObA 13/07f, 18.04.2007
Alle 8 Ergänzungen anzeigen
- Der erkennende Senat hat zu 9 ObA 166/00b zu § 10 der Tarifordnung für das Zahntechnikerhandwerk ausgeführt, dass unter „Geltendmachung" von Überstundenentgelt kein förmliches Einmahnen zu verstehen ist, sondern ein dem Erklärungsempfänger zumindest erkennbar ersichtliches Fordern einer Leistung im Sinne einer wenigstens aus den Umständen zu erschließenden Willenserklärung.OGH 9 ObA 68/06z, 12.07.2006
- Hier: § 5 Abs 10 KollV für Angestellte des Metallgewerbes.OGH 9 ObA 163/05v, 23.11.2005
- Hier: Durch die Übergabe klarer und unmittelbarer Aufzeichnungen über die geleisteten Überstunden ist der Anspruch auf deren Abgeltung hinreichend "geltend gemacht".OGH 9 ObA 166/00b, 12.07.2000
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0051576 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 5 von 17.
- OGH 8 ObA 39/25f, 30.09.2025, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 36/21s, 29.04.2021, Fall aus Steiermark
- OGH 9 ObA 37/17g, 30.10.2017, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 43/17i, 24.05.2017
- OGH 9 ObA 103/16m, 28.10.2016, Fall aus Wien
Genannte Normen
AZG §10; AZG §26; KollV für Angestellte des Baugewerbes und der Bauindustrie §7 Z9; KollV für Angestellte des Gewerbes §5 Abs10
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Die Frist beginnt, wenn Sie eine ordnungsgemäße Lohnabrechnung erhalten haben, weil Ihnen damit klar wird, welche Leistungen Ihr Arbeitgeber berücksichtigt hat. Ab diesem Zeitpunkt haben Sie drei Monate Zeit, nicht berücksichtigte Überstunden zu fordern. Danach ist der Anspruch verfallen.
Um eine Verfallsfrist zu unterbrechen, müssen Sie den Betrag nicht auf den Cent genau angeben, weil er sich oft nicht ohne Weiteres berechnen lässt. Ihre Forderung muss aber wenigstens annähernd bestimmt sein.