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Muss mein Betrieb mich vor der Kündigung umschulen?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Betriebsrat
Wird Ihr Betrieb rationalisiert oder umorganisiert, muss Ihnen Ihr Arbeitgeber im zumutbaren Rahmen Gelegenheit geben, sich umschulen zu lassen und sich einzuarbeiten. Diese Pflicht trifft ihn, bevor er sich auf betriebliche Gründe für eine Kündigung stützt.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 05.12.2024 (10 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1988)

Im Rahmen von betrieblichen Rationalisierungsmaßnahmen oder Reorganisationsmaßnahmen etc muss der Arbeitgeber den bisherigen Arbeitnehmer im Rahmen des Zumutbaren Gelegenheit zur Umschulung und Einarbeitung geben (Gestaltungspflicht).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0051707 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 5 von 10.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Organisationsänderung als Kündigungsgrund

Nur wenn organisatorische Maßnahmen Ihre Kündigung zwingend nach sich ziehen. Ob eine Umgliederung, eine Rationalisierung oder eine sonstige Neuorganisation notwendig oder auch nur zweckmäßig ist, entscheidet allein der Dienstgeber. Darauf, ob er dazu gezwungen war, kommt es nicht an.

günstig für Arbeitgeber Kündigungsanfechtung und betriebliche Maßnahmen

Fechten Sie eine Kündigung an, prüft das Gericht nicht, ob die betrieblichen Maßnahmen des Unternehmens zweckmäßig oder richtig waren. Solche Entscheidungen liegen im wirtschaftlichen Ermessen des Betriebs. Das Gericht darf dem Betrieb auch keine wirtschaftlichen Maßnahmen vorschreiben.

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