Zum Inhalt springen

Ist die lange Pause im geteilten Dienst bezahlte Arbeitszeit?

günstig für Arbeitgeber betrifft Arbeitnehmer, Buslenker, Arbeitgeber
Nein. Liegt zwischen den beiden Teilen eines geteilten Dienstes eine Pause von mehreren Stunden, in der Sie sich nicht bereithalten müssen und frei über die Zeit verfügen können, ist das keine Arbeitszeit.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 27.05.2020 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1993)

Liegt bei einem sogenannten "Zweiteiler - Dienst" eines Kraftfahrers, der bei einem städtischen Verkehrsunternehmen im Linienverkehr (Personenbeförderung) tätig ist, zwischen dem ersten und dem zweiten Teil des Dienstes eine Pause von zwei bis fünf Stunden, handelt es sich bei diesem Zeiten um keine Arbeitszeit, zumal nach den Feststellungen kein Anhaltspunkt dafür vorliegt, dass es sich dabei um Wartezeiten während einer Einsatzzeit handelt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0051964 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 5.

Genannte Normen

AZG §14 Abs1

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitnehmer Fahrzeit bei ständiger Reisetätigkeit

Ja. Gehört das Reisen zu Ihren ständigen Aufgaben, etwa als Monteur, der von Kundschaft zu Kundschaft fährt, dann ist die Reisezeit Arbeitszeit im engeren Sinn.

günstig für Arbeitnehmer Aussetzung oder Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Nicht unbedingt. Auch wenn im Papier eine Auflösung steht, gilt die Abrede als bloße Unterbrechung, wenn das Arbeitsverhältnis nicht oder nur teilweise abgewickelt wurde und Ihre Dienstzeiten und Anwartschaften voll angerechnet werden. Dafür spricht besonders, wenn Sie keine Endabrechnung erhalten und Abfertigung, Urlaubsersatz und anteilige Sonderzahlungen nicht ausbezahlt wurden.

Verwandte Fragen

Arbeitsrecht · Bezahlung von Ruhepausen im Einsatz
Arbeitsrecht · Zu lange Unterbrechung der Dienstzeit
Arbeitsrecht · Mindestbezahlung je Kalendertag
Arbeitsrecht · Wegzeit zur Arbeit als Arbeitszeit