Ist die lange Pause im geteilten Dienst bezahlte Arbeitszeit?
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Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 27.05.2020 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1993)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Eine dreistündige Pause zwischen den zwei Teilen eines geteilten Dienstes, die der Buschauffeur zu Hause verbringen und über die er nach Belieben disponieren konnte und in der er sich in keiner Weise bereithalten musste.OGH 8 ObA 35/20k, 27.05.2020
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0051964 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 8 ObA 35/20k, 27.05.2020, Fall aus Wien
Genannte Normen
AZG §14 Abs1
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Gehört das Reisen zu Ihren ständigen Aufgaben, etwa als Monteur, der von Kundschaft zu Kundschaft fährt, dann ist die Reisezeit Arbeitszeit im engeren Sinn.
Nicht unbedingt. Auch wenn im Papier eine Auflösung steht, gilt die Abrede als bloße Unterbrechung, wenn das Arbeitsverhältnis nicht oder nur teilweise abgewickelt wurde und Ihre Dienstzeiten und Anwartschaften voll angerechnet werden. Dafür spricht besonders, wenn Sie keine Endabrechnung erhalten und Abfertigung, Urlaubsersatz und anteilige Sonderzahlungen nicht ausbezahlt wurden.