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Scheitert mein Ausgleich, wenn Kosten erst später bezahlt werden?

günstig für Schuldner betrifft Schuldner, Gläubiger, Unternehmer
Werden die Kosten und Gebühren des Verfahrens erst nach dem Beschluss der ersten Instanz, aber noch vor der Entscheidung über das Rechtsmittel bezahlt, darf die Bestätigung des Ausgleichs nicht mehr verweigert werden. Das gilt, wenn die Berechtigten gegen die erteilte Bestätigung selbst kein Rechtsmittel erhoben haben.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 24.10.2024 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1977)

Dem Ausgleich ist die Bestätigung nicht zu versagen, wenn die Kosten und Gebühren des Ausgleichsverfahrens erst nach der Beschlußfassung erster Instanz, aber vor der Rechtsmittelentscheidung berichtigt werden und die aus dem Kostenbestimmungsbeschluß Berechtigten nicht gegen die vom Erstgericht erteilte Bestätigung des Ausgleichs Rekurs erhoben haben.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0052085 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Genannte Normen

AO §50 Z4

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Gläubiger Ausgleich als Einwand im Prozess

Ja. Ein rechtskräftig bestätigter Ausgleich wirkt sich auf Höhe und Fälligkeit der Forderung aus, das Gericht berücksichtigt ihn im Prozess aber nur, wenn Sie ihn einwenden. Versäumen Sie das, werden Sie zur vollen Zahlung verurteilt. Kommt der Ausgleich erst später zustande, können Sie ihn gegen die Vollstreckung einwenden.

günstig für Gläubiger Prozess nach Feststellung der Forderung

Ja. Dass Ihre Forderung im Insolvenzverfahren festgestellt wurde, hindert weder eine spätere Klage auf Zahlung noch die Fortsetzung eines unterbrochenen Verfahrens. Die Feststellung bindet die Gerichte dabei bis hinauf zum Höchstgericht.

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