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Welche Entschädigung steht mir als begünstigter Behinderter beim Austritt zu?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Menschen mit Behinderung, Arbeitgeber
Treten Sie berechtigt vorzeitig aus, wird Ihre Kündigungsentschädigung jedenfalls auf Grundlage einer sechsmonatigen Kündigungsfrist berechnet, sofern nicht ohnehin eine längere Frist gilt. Dass das Arbeitsverhältnis noch keine fünf Jahre gedauert hat, spielt keine Rolle. Was Sie in dieser Zeit anderweitig verdienen, wird angerechnet.

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Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 28.03.2019 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1992)

Bei der Berechnung der Ansprüche eines (berechtigt) vorzeitig ausgetretenen Arbeitnehmers, der in den persönlichen Geltungsbereich des BEinstG fällt, ist auf Grund einer stark ausgeprägten Ähnlichkeit zu einem auf Lebenszeit oder für länger als fünf Jahre abgeschlossenen Arbeitsverhältnis eine analoge Anwendung der §§ 1158 Abs 3 ABGB, 21 AngG gerechtfertigt. Dies hat zur Folge, daß ein Behinderter im Falle des gerechtfertigten vorzeitigen Austrittes Anspruch auf eine Kündigungsentschädigung jedenfalls unter Bedachtnahme auf eine Kündigungsfrist von sechs Monaten hat (sofern nicht aufgrund von Gesetz, KollV oder Arbeitsvertrag eine längere Kündigungsfrist besteht). Dem Umstand, daß das Arbeitsverhältnis noch nicht fünf Jahre gedauert hat, kommt keine Bedeutung zu. Die Anrechnungsbestimmungen der §§ 29 AngG, 1162 b ABGB sind anzuwenden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0052572 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 7.

Genannte Normen

BEinstG allg; KO §25 Abs1

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Kündigungsentschädigung nach berechtigtem Austritt

Nein, nicht allein deshalb. Eine Kündigungsentschädigung steht Ihnen nur zu, wenn den Arbeitgeber ein Verschulden an Ihrem vorzeitigen Austritt trifft. Ein Austrittsgrund, den er nicht verschuldet hat, reicht dafür nicht.

günstig für Arbeitgeber Beginn des Kündigungsschutzes für begünstigte Behinderte

Nein. Der besondere Schutz wirkt frühestens ab dem Tag, an dem Sie den Antrag stellen. Liegt dieser Zeitpunkt nach dem Tag, an dem der Arbeitgeber den Behindertenausschuss hätte verständigen müssen, verschiebt die unterbliebene Verständigung das Ende Ihres Arbeitsverhältnisses nicht.

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