Was steht mir zu, wenn ich wegen des Chefs austreten musste?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 27.02.2025 (15 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1976)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Austritt nach § 25 IO.OGH 8 Obs 5/23b, 26.06.2024
- Dieser wird, soweit der Zeitraum drei Monate nicht übersteigt, sofort also mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig (so schon EvBl 1982/8).OGH 4 Ob 71/82, 13.07.1982
- Hier: Dienstwohnung (§ 1323 ABGB Naturalersatz).OGH 4 Ob 68/76, 16.11.1976
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0028724 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 7 von 15.
- OGH 8 ObS 4/24g, 27.02.2025, Fall aus Wien
- OGH 8 ObS 5/24d, 14.01.2025, Fall aus Oberösterreich
- OGH 8 ObS 2/24p, 26.06.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 8 Obs 5/23b, 26.06.2024, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 77/22x, 24.11.2022, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 111/15m, 26.07.2016, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 3/16f, 25.02.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein, nicht allein deshalb. Eine Kündigungsentschädigung steht Ihnen nur zu, wenn den Arbeitgeber ein Verschulden an Ihrem vorzeitigen Austritt trifft. Ein Austrittsgrund, den er nicht verschuldet hat, reicht dafür nicht.
Ja. Eine Entlassung beendet Ihr Dienstverhältnis sofort, selbst wenn es dafür keinen wichtigen Grund gab. Sie können dann Schadenersatz verlangen, haben aber keinen Anspruch mehr auf Weiterbeschäftigung und laufenden Lohn. Dasselbe gilt umgekehrt für einen unberechtigten Austritt.