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Bekomme ich das Gehalt für die Arbeit, die ich tatsächlich mache?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Bedienstete der Bundesbahnen, Arbeitgeber
Ja. Bedienstete der Österreichischen Bundesbahnen sind nach der Tätigkeit zu entlohnen, die sie tatsächlich ausüben. Ob sie auf eine entsprechende Planstelle ernannt wurden, spielt dafür keine Rolle.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2002, zuletzt bestätigt am 24.06.2021 (11 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2002)

Die Bediensteten der österreichischen Bundesbahnen sind unabhängig von der Ernennung auf eine entsprechende Planstelle nach ihrer Tätigkeit zu entlohnen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0116314 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 11.

Genannte Normen

AVB für Dienstverträge bei den österreichischen Bundesbahnen §24; AVB für Dienstverträge bei den österreichischen Bundesbahnen §25

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Anrechnung von Vordienstzeiten

Bei einer früheren Tätigkeit für ein Seilbahnunternehmen kann nicht allgemein angenommen werden, dass sie für eine spätere Tätigkeit bei den Bundesbahnen von Vorteil ist. Anders als bei anderen Eisenbahnunternehmen ist eine Anrechnung dieser Zeiten daher nicht geboten.

günstig für Arbeitgeber Einstufung bei verschiedenwertigen Arbeiten

Maßgeblich ist, welche Tätigkeit überwiegt. Nur wenn der nicht überwiegende Teil Ihrer Arbeit von überragender Bedeutung ist, kann er den Ausschlag geben. Eine höherwertige, aber nicht überwiegende Teiltätigkeit begründet für sich allein keinen höheren Anspruch auf Entgelt.

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