Kann ich als Angeklagter die Prüfung eines Gesetzes beantragen?
betrifft Angeklagter, Beschuldigter, Verfahrenspartei, Revisionswerber
Nein. Sie haben kein Recht darauf, dass der Oberste Gerichtshof beim Verfassungsgerichtshof die Aufhebung eines Gesetzes beantragt; ein solcher Antrag wird zurückgewiesen. Sie können die Prüfung nur anregen. Das Gericht muss auch nicht begründen, warum es dieser Anregung nicht folgt.
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Ständige Rechtsprechung seit 1980, zuletzt bestätigt am 13.12.2018 (68 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1980)
Der Angeklagte ist nicht befugt zu begehren, dass der OGH beim VfGH den Antrag auf Aufhebung eines Gesetzes wegen Verfassungswidrigkeit stelle; ein derartiger in der NB des Angeklagten enthaltener Antrag ist durch Beschluss zurückzuweisen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Diese Grundsätze können auch nicht durch die Behauptung umgangen werden, das Berufungsverfahren sei – weil das Berufungsgericht der Anregung auf Einleitung eines Normprüfungsverfahrens nicht gefolgt sei – mangelhaft geblieben.OGH 5 Ob 193/16t, 22.11.2016
- Hier: Revisionsrekurs.OGH 8 Ob 19/11v, 22.03.2011
- Hier: Antrag des Privatbeteiligten.OGH 12 Os 102/06a, 21.09.2006
- Der Antrag auf Anrufung des Verfassungsgerichtshofes ist mangels subjektiven Rechts einer Verfahrenspartei zur Stellung eines solchen Antrages zurückzuweisen.OGH 8 ObA 18/99a, 12.08.1999
- Einer Partei (einem Beteiligten) steht weder das subjektive Recht zu, die Einholung einer Vorabentscheidung beim Europäischen Gerichtshof noch die Einleitung eines Gesetzesprüfungsverfahrens durch den Verfassungsgerichtshof zu beantragen; sie kann solches nur anregen.OGH 8 Ob 231/98y, 29.10.1998
Alle 15 Ergänzungen anzeigen
- Hier: §§ 81 ff EheG.OGH 9 Ob 96/98b, 01.04.1998
- Kein Antragsrecht der Parteien (§ 48 ASGG).OGH 9 ObA 74/94, 20.04.1994
- Hier: Revisionswerber.OGH 10 ObS 191/90, 04.12.1990
- Mangels Antragsrechts der Prozessparteien erübrigt sich eine Darlegung der hiefür maßgeblichen Erwägungen.OGH 12 Os 159/87, 17.12.1987
- Daher bedarf es auch keiner Begründung, aus welchen Erwägungen es der Gerichtshof nicht für geboten erachtet, die Einleitung eines Gesetzesprüfungsverfahrens zu erwirken.OGH 14 Os 111/87, 02.09.1987
- Kein weiteres Eingehen auf das diesbezügliche Beschwerdevorbringen.OGH 9 Os 76/85, 02.07.1986
- Keine Legitimation zu einer dahingehenden Anregung.OGH 12 Os 69/86, 26.06.1986
- Hier: Von den erblasserischen Kindern begehrte Antragstellung auf Prüfung der §§ 19 und 25 Abs 3 Tir HöfeG.OGH 6 Ob 2/86, 20.02.1986
- Mit der Behauptung der Verfassungswidrigkeit des angewendetem Strafgesetzes wird weder ein materiellrechtlicher noch ein anderer der im § 281 Abs 1 StPO sowie im § 281a StPO taxativ aufgezählten Nichtigkeitsgründe zur gesetzmäßigen Darstellung gebracht.OGH 9 Os 190/84, 13.03.1985
- Hier: Revisionsrekurs im Enteignungsverfahren.OGH 5 Ob 592/82, 03.05.1983
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0053805 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 68.
- OGH 5 Ob 169/18s, 13.12.2018, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 193/16t, 22.11.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
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